Kleine Pechlibelle ist Libelle des Jahres 2022

Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kürt die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO) die Kleine Pechlibelle zur Libelle des Jahres 2022. Sie ist auf kleine Tümpel angewiesen, wie sie in naturnahen Auen jedes Jahr auf Neue entstehen. Doch der schlechte Zustand unserer Fließgewässer und die Klimaveränderung mit ihren Sommerdürren setzen der Kleinen Pechlibelle zu.

„Die Kleine Pechlibelle ist eine Pionierart, die darauf spezialisiert ist, sich früh in jungen Gewässern anzusiedeln. Oft tritt sie unverhofft an neu angelegten oder frisch entstandenen Gewässern auf, ohne dass man weiß, wo sie hergekommen ist“, sagt Klaus-Jürgen Conze, Biologe und Libellenkundler bei der GdO. Als Pionierart kann sie aber diese neuen Gewässer nicht dauerhaft besiedeln, sondern wird wieder verdrängt, wenn diese Tümpel zuwachsen.

Naturnahe Auen sind der ursprüngliche Lebensraum der Kleinen Pechlibelle. Dort lassen Fließgewässer in Hochwasserzeiten, außerdem Biber und große Huftiere regelmäßig geeignete Strukturen entstehen. Deswegen profitiert diese Art von Renaturierungen größerer Bäche und Flüsse. Doch derzeit befinden sich in Nordrhein-Westfalen nur etwa 8 Prozent der Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand.

„Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zu welcher sich auch Deutschland als EU-Mitgliedsstaat verpflichtet hat, wurde bisher in den meisten Fällen vor Ort ausgebremst. Zu viele Flüsse sind immer noch verbaut, zu viele Auen werden weiterhin versiegelt“, sagt Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW. Dies sei nicht nur ein Problem für die biologische Vielfalt, sondern auch für den Hochwasserschutz.

So ist die Kleine Pechlibelle heute überwiegend auf Ersatzlebensräume angewiesen, wie sie beispielsweise auf Feldwegen oder in Kiesgruben entstehen. Die Klimaveränderung führt allerdings vermehrt dazu, dass kleine Gewässer zu rasch austrocknen, die Libellenlarven so nicht rechtzeitig ihre Entwicklung abschließen können und die Vermehrung der Art damit nicht mehr möglich ist. Damit stellen Sommerdürren, wie sie zwischen 2018 und 2020 zu beobachten waren, eine zusätzliche Gefährdung dar. Hinzu kommt, dass solche Kleingewässer nicht in ausreichendem Maße geschützt sind und daher immer noch wegebaulichen Maßnahmen oder einer fehlgeleiteten Ordnungsliebe zum Opfer fallen.

Der BUND fordert von der Landesregierung, endlich verstärkte Anstrengungen dafür zu unternehmen, dass Fließgewässer entfesselt und Auen vor Bebauung geschützt werden.

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