Überwacht im eigenen Auto

Immer mehr Elektronik im Auto versprichtein Höchstmaß an Komfort, Sicherheit und Effizienz. Allerdings wecken die dabei erfassten Daten auch Begehrlichkeiten. Wer seine Privatsphäre schützen will, kann den gesetzlichen Auskunftsanspruch nutzen und beim PKW-Hersteller einer Profilbildung widersprechen oder Daten löschen lassen. Das rät Europas größtes IT- und Techmagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 1/2022.

Heutige Autos machen sich ein umfassendes Bild von den Passagieren und deren Umfeld. So wollen Hersteller ihr Produkt über den gesamten Lebenszyklus kontrollieren und möglichst viel über ihre Kunden erfahren. Vertragswerkstätten wollen Informationen über das Fahrzeug auswerten, um etwa Schadensfälle besser einordnen zu können und Ermittlungsbehörden benötigen zur Aufklärung von Straftaten Daten zu Fahrzeugbewegungen und Personen im Innenraum. Darüber hinaus haben Werbewirtschaft, Kartendienste, Pannendienste und Versicherungen Appetit auf Daten.

Schon bei der Annäherung mit dem Funkschlüssel des Keyless-Systems registrieren Sensoren die Nähe des Fahrers und beginnen mit der Datensammelei. Das ans Infotainment gekoppelte Handy liefert weiteren Input. Hinzu kommen Bewegungsdaten während der Fahrt, Navigationsziele, Sprachkommandos und vieles mehr.

„Momentan kommt der Schutz der persönlichen Daten noch zu kurz“, sagt c’t-Redakteur Sven Hansen. „Wünschenswert wäre mehr Transparenz, offene Standards und Schnittstellen, insbesondere, um ein Grundvertrauen in die vernetzten Fahrzeuge der Zukunft zu schaffen. Bis das geschehen ist, sollte man beim Verkauf eines Fahrzeugs die Infotainmentsysteme auf Werkseinstellungen zurücksetzen und vom Recht auf Datenauskunft nach DSGVO Gebrauch machen.“

Um zu erfahren, welche Daten verarbeitet werden und um Einfluss auf die Datenverarbeitung zu nehmen, stehen Haltern und Fahrzeugnutzern sogenannte Betroffenenrechte zur Verfügung. Das Herzstück bildet dabei der gesetzlicheAuskunftsanspruch . Dieser versetzt Nutzer in die Lage, weitere Ansprüche effektiv umzusetzen. So können sie einer Profilbildung widersprechen, falsche Einträge berichtigen oder Daten löschen lassen, sofern diese nicht mehr benötigt werden – etwa aufgrund steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten des Verantwortlichen.

Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern die Artikelstrecke zur Rezension.

 

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