Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2022 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Wichtig ist zudem die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2022 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr 2022 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.
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