LVR begrüßt Entscheidung zur Triage

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der Gesetzgeber für den Fall pandemiebedingter Triage Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen treffen muss. Der LVR als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hatte bereits im April 2020 gefordert, dass erkrankte Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise nicht medizinisch benachteiligt werden dürfen ( siehe LVR-Pressemitteilung vom 14. April 2020 ).

LVR-Direktorin Ulrike Lubek betont dazu: „Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürfen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder ‚Gebrechlichkeiten‘ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten. Insofern begrüße ich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben hat.“ Der rheinische Kommunalverband hatte mit großer Aufmerksamkeit die Situation betrachtet, dass nicht für alle Patient*innen die erforderlichen Behandlungsplätze zur Verfügung stehen könnten. Eine Auswahl von Menschen zu treffen, die angesichts knapper Ressourcen bevorzugt behandelt werden sollen, ist eine ethische Extremsituation, die unmittelbar Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes berührt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Der LVR ist mit dem LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und der Sozialen Rehabilitation im LVR-Klinikverbund selbst auch Träger von Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen im Rheinland. Ihm begegnen in diesen Zeiten also auch unmittelbar sorgenvolle Fragen von Kund*innen, Angehörigen sowie anderen Bezugspersonen.

Über Landschaftsverband Rheinland

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de

Ansprechpartner:
Christine Bayer
Fachbereichsleitung
Telefon: +49 (221) 809-7742
E-Mail: christine.bayer@lvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel