Es sollte ein Scherz auf Kosten eines Kollegen sein, endete jedoch mit einer fristlosen Kündigung: Während einer gemeinsamen Schicht zog ein Arbeitnehmer einem Kollegen unvermittelt die Unterhose herunter. Der völlig verdutzte, aber leider auch völlig entblößte Mann war nicht nur den Blicken mehrerer Arbeitskollegen, sondern auch ihrem Gelächter ausgesetzt. Aufgrund seines unkollegialen Verhaltens kassierte der ‚Scherzbold‘ eine fristlose Kündigung. Doch die wollte er nicht akzeptieren und zog mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht. Nach Erfolgen vor den ersten beiden Instanzen landete der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), das zu Gunsten der Arbeitgeberin entschied und eine erhebliche Pflichtverletzung erkannte. Denn ein Arbeitgeber hat nach Auskunft der ARAG Experten ein Interesse daran, Mitarbeiter vor sexueller Belästigung und einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu schützen. Die Mitarbeiter wiederum haben eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Die erhebliche Verletzung dieser Pflicht rechtfertigte eine fristlose Kündigung, so das BAG (Az.: 2 AZR 596/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.