Mit Beginn des Jahres 2022 ist die neue Satzung der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) in Kraft getreten. Gegenüber der vorherigen Fassung wurden die Regularien für die Haushersteller im Bundesverband Deutscher Fertigbau zum wiederholten Male an den Stand der Technik sowie an aktualisierte Vorgaben aus Gesetzen und Normen angepasst.
Außerdem wurde das Regelwerk konzeptionell überarbeitet und auf 36 Qualitätsversprechen hin konkretisiert. Beispiele für derartige Versprechen sind, dass die Montagedauer von QDF-zertifizierten Häusern so kurz wie möglich ist und dass für deren Errichtung nur Holzerzeugnisse aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden.
„Die QDF-Satzung ist das umfassendste Regelwerk für den Hausbau in Deutschland. Sie ist die Selbstverpflichtung der führenden Fertighausanbieter zur Sicherstellung eines überdurchschnittlichen Qualitätsniveaus – sowohl des fertigen Gebäudes als auch bei dessen Planung und Herstellung“, erklärt Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau.
Das in der QDF-Satzung geforderte Qualitätsniveau geht über die Anforderungen des Gesetzgebers hinaus und kann online unter www.fertigbau.de eingesehen werden. Alle 49 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes verpflichten sich, die Satzung einzuhalten und dies in regelmäßigen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige nachzuweisen. „Der Hausbau mit einem QDF-zertifizierten Hersteller erfolgt qualitätsgeprüft, planungssicher und für den Bauherrn gut nachvollziehbar“, so Lange.
Die 36 formulierten Qualitätsversprechen beziehen sich auf die Nachhaltigkeitskriterien Prozessqualität, ökologische Qualität, ökonomische Qualität, technische Qualität sowie funktionale und soziokulturelle Qualität. Neben Sicherheiten für den Bauherrn umfassen sie auch viele Vorteile für die Umwelt und das Klima. BDF/FT
Außerdem wurde das Regelwerk konzeptionell überarbeitet und auf 36 Qualitätsversprechen hin konkretisiert. Beispiele für derartige Versprechen sind, dass die Montagedauer von QDF-zertifizierten Häusern so kurz wie möglich ist und dass für deren Errichtung nur Holzerzeugnisse aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden.
„Die QDF-Satzung ist das umfassendste Regelwerk für den Hausbau in Deutschland. Sie ist die Selbstverpflichtung der führenden Fertighausanbieter zur Sicherstellung eines überdurchschnittlichen Qualitätsniveaus – sowohl des fertigen Gebäudes als auch bei dessen Planung und Herstellung“, erklärt Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau.
Das in der QDF-Satzung geforderte Qualitätsniveau geht über die Anforderungen des Gesetzgebers hinaus und kann online unter www.fertigbau.de eingesehen werden. Alle 49 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes verpflichten sich, die Satzung einzuhalten und dies in regelmäßigen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige nachzuweisen. „Der Hausbau mit einem QDF-zertifizierten Hersteller erfolgt qualitätsgeprüft, planungssicher und für den Bauherrn gut nachvollziehbar“, so Lange.
Die 36 formulierten Qualitätsversprechen beziehen sich auf die Nachhaltigkeitskriterien Prozessqualität, ökologische Qualität, ökonomische Qualität, technische Qualität sowie funktionale und soziokulturelle Qualität. Neben Sicherheiten für den Bauherrn umfassen sie auch viele Vorteile für die Umwelt und das Klima. BDF/FT
Weitere Informationen unter www.fertighauswelt.de und www.fertigbau.de
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Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF)
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Telefon: +49 (2224) 9377-0
Telefax: +49 (2224) 9377-77
http://www.fertigbau.de
Ansprechpartner:
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Pressesprecher
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E-Mail: f.tews@fertigbau.de
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