In Deutschland wird den Haushaltkunden eine Versorgung mit Strom und Gas zu allgemeinen Preisen und Bedingungen gesetzlich garantiert. Diese wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wird von kommunal oder privatwirtschaftlich organisierten Energieversorgern in ihrer Funktion als Grundversorger erfüllt. Sie versorgen all jene Kund*innen zuverlässig, die keinen anderen, besonderen Energieliefervertrag mit dem Grundversorger oder anderen Anbietern abschließen möchten. Sie springen – wie aktuell – auch dann ein, wenn andere Energieanbieter ihrer Kundschaft die Lieferverträge kündigen oder einfach ihren Betrieb einstellen. Grundversorger haben vor diesem Hintergrund ohnehin schon höhere Kosten als „freie“ Anbieter, da sie dabei oftmals auch Verbraucher*innen beliefern, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Nun müssen sie auch noch die Versorgung einer außergewöhnlich hohen Zahl an Neukund*innen sogenannter „Billiganbieter“ schultern, die angesichts der aktuell hohen Beschaffungskosten an den Energiemärkten aufgeben. Deren Geschäftsmodell lag bislang allein im kurzfristigen Einkauf von Energie an den Börsen. Eine Praxis, die nur funktioniert, solange die Preise nicht aus dem Ruder laufen. Grundversorger und andere seriöse Energievertriebe decken sich langfristig und in Chargen mit Energie ein, um kurzfristige Preissprünge abfedern zu können. Müssen Grundversorger eine nicht vorhersehbare große Anzahl an Neukunden versorgen, da Billiganbieter reihenweise ihre Belieferungen einstellen, werden auch sie gezwungen, zu den aktuellen Höchstpreisen erhebliche Mengen an Energie zuzukaufen und diese Kosten an die Kund*innen weiterzugeben. „Die daraus resultierenden Preiserhöhungen können dann aber nicht den Grundversorgern angelastet werden. Sie machen aktuell ihren Job im Gegensatz zur Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde. Deren gesetzlicher Auftrag ist es, unseriös wirtschaftende Energievertriebe aus dem Verkehr zu ziehen. Aus den großen Insolvenzen der vergangenen Jahre von z. B. Teldafax, Flexstrom und BEV hätte man schon längst lernen müssen. Der Preis, den die Kund*innen heute zahlen müssen, ist auch auf die Untätigkeit dieser Behörde zurückzuführen. Während die Strom- und Gasnetzbetreiber von der BNetzA mit strengstem Regime reguliert werden, dürfen die Billigvertriebe anscheinend in Wildwestmanier im rechtsfreien Raum agieren. Diese Praxis gefährdet das bewährte Prinzip der Grundversorgung als Auffanglösung für gestrandete Kund*innen.“ Die Politik und die Verbraucherschutzorganisationen sollten nicht mit dem Finger auf die Grundversorger zeigen, die sich in schwieriger Lage nicht aus dem Staub machen und alte wie neue Kunden mit lebensnotwendiger Energie versorgen.
Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.
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