Strommarkt braucht seriösen und transparenten Wettbewerb

Durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung des Stromvertrags fallen viele Verbraucher derzeit in die Ersatz- bzw. Grundversorgung. Einige Grundversorger nutzen diese Notsituation aus und verlangen für Neukunden horrende Stromtarife. Das System der Ersatz- und Grundversorgung sollte daher grundsätzlich überarbeitet werden, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) in seinem Statement:

„Der Ärger ist groß und er ist berechtigt: Einerseits kündigen unseriöse Stromanbieter wie Stromio ihren Kunden über Nacht und stehen im Verdacht, die Energie zu hohen Preisen am Strommarkt zu verkaufen. Andererseits fordern einige Grundversorger für Neukunden vollkommen überzogene und marktferne Preise. Beides ist inakzeptabel.

Dennoch: Die aktuellen Verwerfungen dürfen nicht dazu führen, dass Wettbewerb und Markt gleich ganz diskreditiert werden. Wir brauchen Vielfalt und seriösen Wettbewerb. Um es klar zu sagen: Eine widerrechtliche einseitige Kündigung ist kein seriöses Geschäftsgebaren eines Energieversorgers und stellt ganz klar einen Vertragsbruch dar, gegen den sich die Kunden wehren können.

Nun kommt allerdings hinzu, dass einige Grundversorger offensichtlich ihre Monopolstellung als Grundversorger ausnutzen und horrende Sondergrundversorgungstarife für Neukunden verlangen. Wenn für die Kilowattstunde Strom bis zu einem Euro verlangt wird, ist klar, dass gestiegenen Beschaffungskosten nur als Vorwand dienen. Eine Separierung nach Neu- und Bestandskunden innerhalb des Grundversorgertarifs geht gar nicht. Sie wirkt wie ein Strafpreis für Neukunden, die sich unverschuldet durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung derzeit in einer Notlage befinden. Für die Splittung des Grundversorgungstarifes gibt es schlicht keinen Bedarf. Denn stattdessen könnten Grundversorger, die sich in einer nicht ganz einfachen Situation befinden, weil sie mit den neuen Kunden nicht rechnen konnten, ihren Bestandskunden schlicht einen Sondertarif außerhalb der Grundversorgung anbieten und so sauber zwischen Bestands- und Neukunden trennen.

Das Modell der Grundversorgerstellung muss generell auf den Prüfstand kommen. Denn die wichtige Versicherungsfunktion, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt, hat bereits die daneben bestehende Ersatzversorgung. Bei der überkommenen Grundversorgung stellt sich nach alledem die Frage, ob und wofür es dieses Modell in der bestehenden Form noch braucht. Wir sehen grundlegenden Reformbedarf, der breiter besprochen werden sollte, da sich sozialpolitische mit energiepolitischen Fragen mischen. Hier lohnt sich ein Blick auf bestehende Regelungen im Wärme- und Mietbereich, da Strom in Zukunft im Wärmebereich ohnehin der Hauptenergieträger sein wird.“

Über den Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft steht seit 2002 für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Im Verband sind Unternehmen vertreten, die auf allen wettbewerblichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung stehen und wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität entwickeln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 400548-0
Telefax: +49 (30) 400548-10
http://www.bne-online.de/de/

Ansprechpartner:
Alexander Karasek
Leiter Presse und Medien
Telefon: +49 (30) 400548-18
Fax: +49 (30) 400548-10
E-Mail: presse@bne-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel