Mit dem Antrag wird gefordert, dass zunächst die richtigen Immissionsorte festgesetzt werden, also der Lärm an den tatsächlich am stärksten betroffenen Wohnobjekten genau ermittelt wird. Aus Sicht von BUND Sachsen wird bisher die tatsächliche Lärmbelastung auch fehlerhaft berechnet. Bestimmte Zuschläge der für die Behörden verbindlichen Technischen Anleitung Lärm werden derzeit nicht berücksichtigt, die den besonders störenden Charakter der Geräusche einkalkulieren, etwa durch Beschleunigungsvorgänge mit hoher Geschwindigkeit und abruptes Abbremsen. Der BUND Sachsen fordert deshalb von der Landesdirektion, dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten in Zukunft sichergestellt wird.
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, erläutert: „Nach jahrelanger Lärmbelastung ist das Maß voll. Die Lärmbelastung bewegt sich nach den Erkenntnissen unseres Fachgutachters nicht mehr nur im der erheblichen Belästigung, sondern es stehen erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohnenden in Rede. Die Landesdirektion Sachsen wird sich nun mit unserem Antrag befassen und sich insbesondere mit den umfänglichen fachlichen Argumenten auseinandersetzen müssen. Wir erwarten, dass zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Betroffenen angeordnet werden.“
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