„Bei vielen Versicherern wird man versicherungstechnisch am 1. Januar ein Jahr älter, egal, ob man erst im Mai oder September Geburtstag hat“, erklärt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Deshalb rät der Fachmann, mit dem Versicherer abzuklären, ob eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns noch auf den Dezember möglich ist, um den laufenden Versicherungsbeitrag zu senken. „In manchen Fällen können durch das versicherungstechnisch jüngere Eintrittsalter erhebliche Beiträge gespart werden, welche teilweise zwei Jahresbeiträge betragen“, gibt Jürgen Buck als GVI-Spartipp weiter.
Weitere Informationen zum GVI-Spartipp „Rückdatierung Versicherungsbeginn“ zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ oder „Risikolebensversicherung“ und worauf alles beim Abschluss dieser Versicherungen zu achten ist, finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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