Einen roten Faden für die anstehenden „Hausaufgaben“ biete der Koalitionsvertrag der Ampel. Neben den immer offensichtlicher werdenden Defiziten im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens, den Themen Krankenhausplanung und -finanzierung, Notfallversorgung oder etwa dem Öffentlichen Gesundheitsdienst warteten eine Vielzahl an Herausforderungen. So dulde zum Beispiel die auch vom Bundesrat einhellig geforderte Einführung erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen für die Kliniken auf Grundlage von Empfehlungen einer “kurzfristig eingesetzten” Regierungskommission keinen Aufschub und müsse unverzüglich in Angriff genommen werden. Auch im ambulanten Bereich seien “dicke Bretter” zu bohren, wie die überfällige GOÄ-Reform sowie die angemessene Anpassung der vertragsärztlichen Honorierung in Bezug auf die Preissteigerungen sowie den Fachkräftemangel. Sicher zeige die Pandemie die Fragilität des Systems an einigen Stellen ganz besonders, aber Probleme etwa bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen, der Suche nach ärztlichem wie nichtärztlichem Personal in Praxis und Klinik, Arzneimittelengpässe und vieles andere mehr seien seit Jahren virulent und verdeutlichten die Dringlichkeit, nun endlich „anzupacken“, auch wenn die berühmten 100 Tage Anlaufzeit noch nicht abgelaufen sind.
“Dabei gilt nach wie vor, dass wir der Politik bei der Gestaltung der Reformvorhaben mit unserer Expertise zur Seite stehen. Dieses Angebot und dieser Anspruch gelten ausdrücklich nicht nur für die Regierung, sondern auch und gerade für das Parlament, das ja schlussendlich das letzte Wort hat“, so Reinhardt. Man werde rückblickend ganz sicher viele durch die Pandemie verursachte Einschnitte resümieren. Eine Corona-Delle auf der Reformbaustelle könne dabei weitgehend vermieden werden.
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