BEMD sieht Energiemarktdienstleiter für den vorzeitigen Wegfall der EEG-Umlage gerüstet

Die Bundesregierung erwägt derzeit die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022, um angesichts der aktuell hohen Energiepreise eine kurzfristige Entlastung der Stromkunden zu erreichen. Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) e.V. sieht die Branche hierfür gut aufgestellt. „Die in der Energiewirtschaft eingesetzten IT-Systeme sind grundsätzlich in der Lage, zeitnah den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen“, so Dirk Biese, Geschäftsführer des BEMD. Dies lässt sich unter anderem aus den bisherigen Ergebnissen der aktuell laufenden 3. Runde der Transparenzinitiative Abrechnungssysteme ableiten, in welcher eine Arbeitsgruppe des Bundesverbands die IT-Lösungen für Meter-to-Cash Systeme betrachtet (weitere Informationen finden Sie hier).

Die derzeitige Diskussion zu rechtlichen Vorgaben bei der Weitergabe der Entlastung sieht der BEMD allerdings eher kritisch. „Der Aufwand für die Implementierung, insbesondere wenn dies zeitnah erfolgen soll und die Regelungen komplex sind, ist je nach Variante nicht zu unterschätzen“, sagt Briese. Der Wegfall der EEG-Umlage sei mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. „Es darf auch nicht vergessen werden, dass sich die Unternehmen parallel auf die Umsetzung der Mako 2022 vorbereiten, die ja kurzfristig auf den Herbst verschoben wurde.“ Daher ist eine bürokratiearme und einfache Vorgehensweise zu wählen, die frühzeitig und transparent kommuniziert wird. Der BEMD steht den ministeriellen Stellen für entsprechende Abstimmungen bzw. Konsultationen – wie in anderen Themen auch –  gerne zur Verfügung.

Über Bundesverband der Energiemarktdienstleister

Der BEMD vertritt die Interessen der Energiemarktdienstleister gegenüber Gremien, Verbänden und dem Gesetzgeber zu laufenden Entscheidungsverfahren und stellt eine entsprechende Informationsplattform zur Verfügung. Ob es um Qualitätsstandards, Prozessabläufe oder gesetzlich verordnete Pflichten geht, der BEMD engagiert sich für einen Markt, in dem Energiemarktdienstleister und Energieversorgungsunternehmen gemeinsam Erfolge erzielen können. Das Spektrum der Mitglieds- und Innovationspartnerunternehmen reicht von Abrechnungs- und Zählergesellschaften, Beratern, Call Centern, Forderungsmanagern, IT-Dienstleistern bis hin zu Messstellenbetreibern und Messdienstleistern.

Mitglieder und Innovationspartner des BEMD sind u.a. Aareon Deutschland GmbH, aov IT.Services GmbH, arvato Systems, CRIF Bürgel GmbH, co.met GmbH, Cronos Unternehmensberatung GmbH, DIGIMONDO GmbH, DMS GmbH, e.dat GmbH, e-maks GmbH & Co. KG, EnBW AG Operations, enmore consulting ag, evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH, FACTUR Billing Solutions GmbH, GET AG, GETEC Daten- und Abrechnungsmanagement GmbH, GISA GmbH, hsag Heidelberger Services AG, Intrum Deutschland GmbH, iS Software GmbH, items GmbH, Natuvion GmbH, PALMER AG, prego services GmbH, powercloud GmbH, regiocom SE, regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH, rku.it GmbH, SachsenServices GmbH, Schleupen AG, SCHUFA Holding AG, SIV AG, SIV Utility Services GmbH, Soluvia Energy Services GmbH, Sprungwerk GmbH, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, STP Business Information GmbH, SUBITO GmbH, suportica GmbH, Thüga Smart Service GmbH, Verband der Vereine Creditreform e.V., VOLTARIS GmbH, Wilken GmbH, WSW Energie und Wasser AG.

Mehr zum BEMD: www.bemd.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Energiemarktdienstleister
Parkstraße 123
28209 Bremen
Telefon: +49 (421) 3466857-1
Telefax: +49 (421) 3466857-3
http://www.bemd.de

Ansprechpartner:
Monique Kuhlenkamp
Telefon: +49 (421) 3466857-1
E-Mail: presse@bemd.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel