Sturmschäden sind vor allem von der Hausrat- beziehungsweise der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Damit die Versicherungen wegen Sturm leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von Sturm. Die Hausratversicherung umfasst Beschädigungen an Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen. Sturmschäden am Haus, wie beispielsweise ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein, sind indes ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Auch etwaige Folgeschäden am Gebäude sind hierüber abgesichert.
Wer sich darüber hinaus vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben schützen möchte, kann dies durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung tun.
"Hat man für sein Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist es gegen Sturmschäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel versichert. Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus", so die Verbraucherschützerin.
Wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadenfall und weitere Informationen gibt es im BdV-Infoblatt "Unwetter", das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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