Überteuerte PKV-Beiträge müssen nicht sein: 10 Jahre Minerva KundenRechte

Heute vor 10 Jahren wurde Minerva KundenRechte gegründet, um Privat Krankenversicherte zu unterstützen, ihr Tarifwechselrecht nach § 204 VVG zu nutzen. Der aktuarielle Tarifwechsel-Service ist gefragter denn je, denn Laien haben im Alleingang nach wie vor wenig Aussicht auf Erfolg.

Etliche Kunden erhalten Jahr für Jahr Beitragserhöhungen von 8, 10 oder sogar 20 Prozent – und bezahlen inzwischen meist zu viel für ihre private Krankenversicherung. Zurück in die Gesetzliche oder neuer Versicherer sind keine Option. Eine gute Lösung, die man prüfen lassen sollte: Die Möglichkeit innerhalb des eigenen Versicherers in einen beitragsgünstigeren Tarif mit im Wesentlichen unveränderten Leistungen zu wechseln. Und die angesparte Alterungsrückstellung bleibt dabei erhalten, dies garantiert § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Dazu brauchen Kunden die Hilfe eines Profis. Denn weniger Beitrag für gleiche Leistungen ist verständlicherweise nicht im Interesse des Versicherungsunternehmens. Minerva KundenRechte hat diese Expertise in den letzten 10 Jahren unter Beweis gestellt. Die Mandanten der letzten 10 Jahre haben im Durchschnitt rund 2.500 € im Jahr an unnötigen Versicherungsbeiträgen eingespart – ohne Leistungen aufzugeben. Prüfung und Umsetzung sind für den Kunden ohne Kostenrisiko: Minerva KundenRechte erhält nur im Erfolgsfall eine anteilige Vergütung aus der Ersparnis.

Weitere Informationen rund ums Thema finden Sie unter www.minerva-kundenrechte.de
Wenn Sie planen, über das Thema zu berichten, unterstützen wir Sie sehr gerne bei Ihren Recherchen.

Über Minerva KundenRechte

Minerva KundenRechte GmbH bietet einen Aktuariellen Tarifwechsel-Service für PKV-Kunden an. Diese erhalten versicherungsmathematische – kurz: aktuarielle – Unterstützung bei der Auswahl des Zieltarif und bei der Durchführung des Tarifwechsels gemäß § 204 VVG. Ziel ist, dass der Zieltarif für den Kunden gegenüber dem bisherigen Tarif nicht nur beitragsgünstiger ist, sondern dass dabei der bestehende versicherte Leistungsumfang im Wesentlichen unverändert bleibt und der Zieltarif für die Zukunft geringere Beitragserhöhungen erwarten lässt.

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