bvse lehnt praxisferne Änderungen im Regelwerk für geringfügig Beschäftigte ab

Nach dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Zeiterfassung bei geringfügig Beschäftigten sowie der in § 2a Schwarzarbeitergesetz genannten Wirtschaftszweige künftig von einer wöchentlichen schriftlichen Erfassung in eine tägliche elektronische manipulationssichere Erfassung geändert werden.

„Unsere modernen und auf Effektivität bedachten Unternehmen unterstützen den Übergang in eine digitale Arbeitszeiterfassung durchaus, sofern diese Arbeitsprozesse erleichtert und sicherer macht“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Wir sehen jedoch nicht, wo das bei der Umstellung auf eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung am Einsatzort der Fall sein soll. Im Gegenteil, die Änderung im Zeiterfassungsrhythmus ist im hohen Maß praxisfern, mit erheblichem zusätzlichen Bürokratieaufwand und einem unzumutbaren Investitions- und Kostenaufwand verbunden. Dies lehnen wir ab“, erklärt Rehbock.

Tägliche elektronische manipulationssichere Erfassung praxisfern, zeit- und kostenintensiv

Die tägliche lückenlose elektronische Erfassung sei in verschiedenen Wirtschaftszweigen in der Praxis überdies gar nicht realisierbar, macht Rehbock deutlich: „Im Logistikgewerbe fahren Arbeitnehmer meist unmittelbar zum jeweiligen Einsatzort. Eine Zeiterfassung auf dem Betriebsgelände findet nicht statt. Das Abstellen von Personal, das die Erfassung an den jeweiligen Arbeitsorten übernimmt oder die Übertragung dieser Pflicht auf jeden einzelnen Beschäftigten birgt die Gefahr von Fehlerquellen. Falschbuchungen müssen im Anschluss wieder zeit- und kostenintensiv korrigiert werden. Eine zusätzliche Ausstattung mit digitalen Zeiterfassungssystemen für jeden einzelnen Arbeitnehmer wird Kosten in Millionenhöhe verursachen“, so Rehbock.

Auch liege das Risiko von Bußgeldern für zeitverzögerte Erfassungen einseitig beim Arbeitgeber, kritisiert der Verbandschef. Diese können in der Praxis beispielsweise durch verspätete Meldungen bei Krankheitsausfällen des meldenden Arbeitnehmers oder durch die nachträgliche Erfassung aufgrund schichtbedingter Verschiebungen von Arbeitszeiten entstehen. Zudem könne die geforderte Manipulationssicherheit der Software nicht der Verantwortung der Unternehmer obliegen. „Kein technisches System, auch wenn es dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist letztendlich vollständig manipulationssicher“, hebt Rehbock hervor.

Weitere Kontrollen ohne erkennbaren Nutzen

Auf völliges Unverständnis stoßen die geplanten neuen digitalen Kontrollregeln insbesondere im Bereich der Speditions- und Logistikunternehmen. „Lkw-Fahrer unterliegen hier bereits seit langem engmaschigen Kontrollen. Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten werden durch digitale Fahrtenschreiber erfasst und streng überwacht. Es ist nicht erkennbar, inwiefern zusätzlicher Bürokratieaufwand neben den bereits bestehenden Kontrollen noch eine Verbesserung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit oder der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns bringen soll“, betont Rehbock.

Zusätzliche Arbeitszeiterfassung von Leiharbeitnehmern überflüssig und nicht gerechtfertigt

Ablehnend steht der bvse auch der geplanten Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegenüber, nachdem der Entleiher nun zu einer zusätzlichen elektronischen Arbeitszeiterfassung seiner Leiharbeiter verpflichtet werden soll. „Die Personaldienstleister, bei denen die Leiharbeitskräfte unter Vertrag stehen, obliegen den engen Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nun auch noch dem Entleiher auferlegt werden soll, deren Arbeitszeit zusätzlich täglich elektronisch aufzunehmen“, macht Rehbock deutlich.

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