Bisher hat nur ein Drittel der Krankenhäuser für 2020! ein Pflegebudget aushandeln können – und das unter Inkaufnahme überbordender Nachweispflichten. In Bayern ist die Situation zwar deutlich besser, aber das ist die Ausnahme. Für das Jahr 2021 sieht es noch schlechter aus. Bereits vorliegende Vereinbarungen kamen zudem vielerorts nur deshalb zustande, weil die betreffenden Kliniken wegen fehlender Liquidität zustimmen mussten. Dr. Düllings: „Das alles konterkariert das Ziel einer vollumfänglichen Pflegefinanzierung. Ein Unding auch angesichts des bekanntlich erheblichen Fachkräftemangels.“
Fehlende Vereinbarungen bedeuteten für die betroffenen Krankenhäuser, dass sie die Kosten für die Pflege vorfinanzieren mussten. Das tun sie inzwischen seit zwei Jahren! Zudem wissen sie nicht, ob sie das verauslagte Geld auch tatsächlich in der notwendigen Höhe (irgendwann) zurückbekommen werden. Dies in einer Situation, in der – man kann nicht oft genug darauf hinweisen – die Mehrzahl der Kliniken ohnehin bereits finanzielle Schwierigkeiten hat.
In einem offenen Brief haben VKD-Präsident Dr. Josef Düllings und Geschäftsführer Dr. Jens-Uwe Schreck die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses bereits auf diese Schieflage aufmerksam gemacht. Das Präsidium verwies jetzt nochmals auf die Notwendigkeit, diese prekäre Lage sehr schnell zu beenden.
Damit die Finanzierung der Pflege künftig rechtlich sicherer erfolgt, fordert der VKD, dass die derzeit überbordenden Nachweispflichten und der Umfang der beizubringenden Unterlagen durch den Gesetzgeber definiert und auf ein sinnvolles Maß reduziert werden. VKD-Pressesprecher Dr. Falko Milski betont: „Art und Ausmaß der Nachweise dürfen nicht auf die Ortsebene und in den Ermessenspielraum der Krankenkassen verlagert werden. Die Krankenkassen müssen endlich begreife, dass es sich beim Pflegebudget um eine IST-Kosten-Finanzierung handelt.“
Eine Anpassung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes könne gegebenenfalls die Kassen zur Beschleunigung der Verhandlungen motivieren. Auch die gesetzliche Dynamisierung eines bereits vereinbarten Pflegeentgeltwertes könne hilfreich sein, da Krankenhäuser ohne Budgetabschluss auf den des vorausgegangenen Vereinbarungszeitraum zurückfielen und zwischenzeitlich erfolgte tarifliche Anpassungen dann nicht berücksichtigt würden.
„Wir sind inzwischen im Jahr 2022. Wie lange sollen die Krankenhäuser noch die Pflegebudgets für die Krankenkassen vorstrecken? Wenn diese ihre Verzögerungstaktik nicht aufgeben, muss der Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen eingreifen“, so der VKD-Präsident. So gehe es jedenfalls nicht weiter.
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