Ein Straßenverkehrsamt hatte dem Fahrer eines Rollers gestattet, auf das Tragen eines Helmes zu verzichten. Dieser hatte durch eine ärztliche Bescheinigung belegt, dass der Helm bei ihm gesundheitliche Probleme auslöse. Jahre später hob die Behörde die Genehmigung auf, da sie fehlerhaft nur aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung erfolgt sei. Dagegen wehrte sich der Mann und zog vor das Verwaltungsgericht. Er berief sich darauf, dass er mit seinem Roller täglich zur Arbeit fahre und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen könne, da er im Schichtdienst tätig sei.
Laut der Entscheidung konnte der Mann nicht ausreichend nachweisen, dass er auf seinen Roller dringend angewiesen ist. Er könne auch andere Verkehrsmittel nutzen, zum Beispiel zwei auf ihn zugelassene Autos. Das Tragen eines Helmes stehe auch im öffentlichen Interesse, damit Unfälle weniger folgenschwer verlaufen. Daher sei es rechtmäßig gewesen, dass die Behörde die nur aufgrund eines ärztlichen Attestes getroffene Genehmigung zurückzog.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
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