Vogelsbergkreis muss Notunterkunft einrichten

Der Vogelsbergkreis muss Notunterkünfte für bis zu 1000 Flüchtlinge aus der Ukraine einrichten. Ein entsprechender Einsatzbefehl aus dem hessischen Innenministerium traf in der Nacht zum Mittwoch ein.

„Wir werden uns zunächst auf den Standort Alsfeld konzentrieren und in einem ersten Schritt die Hessenhalle einrichten“, kündigt Landrat Manfred Görig am Mittwochmorgen an. „Einen zweiten Standort haben wir in Reserve“, erklärt der Landrat weiter.

Neben dem Vogelsberg wurden auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Hochtaunuskreis und der Wetteraukreis aufgefordert, Notunterkünfte einzurichten. Die Stadt Frankfurt hat den Einsatzbefehl erhalten, das Erstversorgungszentrum zu erweitern.

Das Bundesland Hessen hat auch in den nächsten Tagen mit weiterem Zustrom von geflüchteten Personen aus der Ukraine zu rechnen, die nicht in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) untergebracht werden können, heißt es im Einsatzbefehl des Innenministeriums. Daher werden die Unterbringungsmöglichkeiten der Erstaufnahmeeinrichtung „kurzfristig durch vier Notunterkünfte im Umfang von je 1000 Plätzen verstärkt, die von den vier benachbarten Kreisen des Kreises Gießen im Wege der Amtshilfe errichtet und betrieben werden“, so die Anordnung aus Wiesbaden. Die Belegung und Führung dieser Einrichtungen erfolgt durch die EAEH. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.

Der Vogelsbergkreis hat Zeit bis zum nächsten Samstag, 12. März, um 14 Uhr, die kommunale Notunterkunft einzurichten. „Da wir gut vorgearbeitet haben, ist das kein Problem, die Hessenhalle wird bereits früher bezugsfertig sein“, kündigt der Landrat an. Von Staatssekretär Stefan Sauer war Manfred Görig bereits am Dienstag telefonisch informiert worden, sodass man sofort in die konkrete Planung einsteigen konnte. Am heutigen Mittwoch beginnen somit bereits die Aufbauarbeiten in der Hessenhalle. 

Zunächst wird sich die Untere Katastrophenschutzbehörde um die Flüchtlinge und den Betrieb der Notunterkunft kümmern.

Unabhängig von der Einrichtung der Notunterkunft sucht das Sachgebiet Flüchtlingswesen weiterhin abgeschlossene Wohnungen und Häuser für die geflüchteten Menschen. Meldungen werden telefonisch unter der Nummer 06641/977-2450 oder per Mail unter asyl@vogelsbergkreis.de entgegengenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel