„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021 verpflichtet, Verbesserungen bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu schaffen“, erinnert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer und mahnt „dringend Maßnahmen und deren Umsetzung an“.
Aus Sicht des ZVG zählt dazu u.a. die Europäische Harmonisierung bei gegenseitiger Anerkennung von Zulassungen voranzubringen, auch beim Anwender- und Arbeiterschutz, sowie die Beschleunigung der Verfahrenswege. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits gegeben. Darüber hinaus würden die Zulassungsbehörden eine Arbeitsentlastung erfahren, was sich auf die Bearbeitungsdauer der Hauptanträge positiv auswirken könnte.
Vor allem bei den Insektiziden reichen in vielen Fällen die derzeit in Deutschland angewendeten Risikominderungsmaßnahmen (Anwendungsbestimmungen) nicht aus, um die Zulassungsfähigkeit der Mittel herzustellen. Von daher sollten weitere Risikominderungsmaßnahmen in das nationale Zulassungsverfahren mit integriert werden.
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