Unterschrift entscheidend für Tarifkollision
Die Frage des Unterschriftsdatums, alles andere als eine Randnotiz, könnte entscheidend sein für die Frage des tatsächlichen Zeitpunkts einer Tarifkollision nach § 4a TVG, dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) – und somit für den Zeitpunkt der Auszählung betrieblicher Mehrheitsverhältnisse. Die GDL hat, von der DB im Zuge des TEG willkürlich mit nur 17 von 72 Betrieben im Konzern bedacht, zur Feststellung der tatsächlichen betrieblichen Mehrheiten verschiedene Gerichtsverfahren eingeleitet. Zu deren Fortführung müssen allerdings unterzeichnete, mit anderen Tarifverträgen kollidierende Verträge vorliegen.
DB verhindert Mehrheitsfeststellung
Indem die DB mutwillig am 16. September 2021 als Unterschriftstermin festhält, versucht sie den Unterschriftstermin weiter zu verzögern und ihre tendenziöse Mehrheitsschätzung zugunsten der Hausgewerkschaft evg noch länger aufrechtzuerhalten. „Die Rückdatierung der erst Ende Februar 2022 fertiggestellten Tarifverträge durch Personalvorstand Seiler ist eine glatte schriftliche Lüge,“ so Weselsky. „Falsch und lächerlich ist bereits die Begründung, wonach Unterschrift und Inkrafttreten des Tarifvertrages üblicherweise zeitgleich erfolgten: In der Tarifrunde 2014/2015 wurden im Rahmen der Verhandlungsrunde gemeinsam komplette Tarifverträge erzeugt, redaktionell fertiggestellt, mit Datum 30. Juni 2015 versehen und exakt an diesem Tage auch unterschrieben.“
Fakt ist aber, dass sich an den 16. September 2021, einem Tag mit weitgehender, aber nicht vollständiger Einigung, umfängliche Redaktionsverhandlungen anschlossen und zentrale inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden. So wurden auf ausdrücklichen Wunsch der DB zusätzliche tarifliche Regelungen vereinbart. „Wir haben gegenüber dem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen, dass allein schon darum nicht der 16. September 2021, sondern der 24. Februar 2022 der maßgebliche Stichtag ist“, so Weselsky. „Von diesem Tag datieren die final abgestimmten Entwürfe der Tarifverträge und daher ist dies ohne jeden Zweifel das gültige Datum.“
Künstliche Beatmung der evg
Die unwürdige Scharade lässt erneut nur einen Schluss zu: „Der DB sind Recht und Gesetz und das Wohl und Wehe ihrer Mitarbeiter komplett gleichgültig“, so Weselsky. „Zum Schaden der GDL und zur künstlichen Beatmung der Hausgewerkschaft evg tut dieser Arbeitgeber wirklich alles. So wirkt das Management des Staatskonzerns nicht nur tendenziös nach innen, sondern diese Schicksalsgemeinschaft stellt sich auch absichtlich gegen jedwede Abkehr von Großmannssucht und weltweitem Geldverbrennen!“
Die GDL wird die ihr zugesandten und von Personalvorstand Seiler unterschriebenen Tarifverträge mit der schriftlichen Lüge jedenfalls nicht unterschreiben.
Brüskierung der Mitarbeiter
Wie lange die DB die Unterzeichnung der Tarifverträge zwischen GDL und dem Arbeitgeberverband noch verzögert, liegt allein in ihrem Ermessen. Weselsky: „Der Schaden, den sie ihrem ohnehin ramponierten Ruf dadurch hinzufügt, ist das eine. Weit bestürzender ist der Eindruck, den ein solch unwürdiges Verhalten bei den Mitarbeitern hinterlässt. Wer die eigenen Beschäftigten derart massiv brüskiert, darf sich über deren Reaktion nicht wundern. Vielleicht müssen wir ja als nächstes unsere Mitglieder befragen, ob der Tarifabschluss vom 16. September 2021 angesichts des Verhaltens der DB-Manager tatsächlich akzeptiert wird?“
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