Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. „Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Leben und Gesundheit werden“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Am 10. Februar 2022 verhinderte das Zollamt Mannheim die Einfuhr von Kinderspielzeug. Die aus China stammenden Bausteinsets für Autos erfüllten nicht die für den Verkauf in Deutschland geltenden EU-Normen und stellten deshalb eine Gefahr für Verbraucher dar. So fehlte die CE-Kennzeichnung, die Angaben zur Identifikation des Herstellers und die deutschsprachige Bedienungsanleitung. Darüber hinaus wurden die Rechte geistigen Eigentums eines namhaften Herstellers verletzt. Der Rechteinhaber bestätigte, dass es sich um eine gefälschte Ware handelt.
Bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe wurden im Jahr 2020 1.340 Plagiate sichergestellt. Bei der Einfuhr dieser Gegenstände wurde gegen das Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht verstoßen. Die hierbei am häufigsten beschlagnahmten Gegenstände aufgrund von Fälschungen waren Mobiltelefone, Kinderspielzeug, Kleidung, Schuhe, Handtaschen, Uhren, Schmuck und Körperpflegeprodukte. 293 Sendungen enthielten Produkte, die nicht den Sicherheitsbedingungen der EU entsprachen. Im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln gab es 239 Aufgriffe.
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