Um die flächendeckende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern, fordert die DKG ein Umdenken, sowohl in der Finanzierung als auch in der sektorenübergreifenden Organisation. Die Pandemie hat gezeigt, dass das Fallpauschalensystem deutlich reformiert werden muss, um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Auch die anhaltende Problematik ausbleibender Investitionskostenfinanzierung muss die Politik dringend angehen. In der Versorgung müssen die Krankenhäuser ihre ambulanten Potentiale den Patienten zur Verfügung stellen können und dürfen. Hier müssen Hürden abgebaut werden, denn gerade in Regionen, in denen die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich immer schwieriger wird, können Krankenhäuser die Lücken füllen. „Doch die ambulanten Potentiale sind keine Lückenfüller. Die Krankenhäuser brauchen die Möglichkeit, im Interesse der Patienten bislang stationär erbrachte Leistungen zukünftig auch ambulant zu erbringen (= ambulant-klinische Leistungen). Dazu gehören aus unserer Sicht Krankenhausleistungen, die die Ausstattung und den multiprofessionellen Hintergrund des Krankenhauses benötigen. Die Vergütung dieser ambulant-klinischen Leistungen kann, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, über Hybrid-DRGs erfolgen, die sich an der bisherigen stationären Vergütung orientieren. Dies ist auch zugleich Chance, den sektorenübergreifenden Versorgungsansatz zu fördern, denn Kliniken sollen mit niedergelassenen Ärzten kooperativ zusammenarbeiten können. Das zeigt, wir sind offen und bereit für Veränderungen. Wir fordern aber von der Politik auch Respekt und Anerkennung für herausragende Leistungen in der Spitzenmedizin ebenso wie für die enormen Anstrengungen bei der wohnortnahen Versorgung und dem Aufrechterhalten von Notfallstrukturen auch im ländlichen Raum. Die großen krankenhauspolitischen Reformen sollen in einer Regierungskommission vorbereitet und dann in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe abgestimmt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag. Eine solche Regierungskommission muss vor allem den Konsens zwischen Politik, den betroffenen Akteuren und der Gesellschaft organisieren. Denn wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Konsensproblem. Wir stehen bereit für Reformen, erwarten aber auch, dass wir an dieser geplanten Regierungskommission beteiligt werden“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß in seiner einleitenden Rede.
Auch die ambulante Notfallversorgung bedarf einer Reform. Für die Krankenhäuser steht fest, dass die Sicherstellung im niedergelassenen Bereich verbleibt. Der Grundsatz ambulant vor stationär muss und soll gelten. Um aber die ambulante Notfallversorgung dauerhaft gewährleisten zu können, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. „Unser Reformvorschlag setzt auf den bereits existierenden Versorgungsstrukturen auf und entwickelt diese weiter. Wir haben vier Zielsetzungen, im Sinne der Patienten:
- Nachvollziehbare und eindeutige Strukturen, klare Verantwortlichkeiten
- Qualitativ hochwertige medizinische Behandlungen
- Flächendeckende, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung
- Effizienter und effektiver Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
Grundsätzlich sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) zukünftig der Behandlungsbereich für die ambulanten Notfälle sein. INZ soll es dann an den Krankenhäusern geben, die eine stationäre Notfallstufe nach G-BA- Beschluss haben. Patienten durchlaufen eine standardisierte Ersteinschätzung am gemeinsamen Tresen durch qualifizierte Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder des Krankenhauses. Klarheit und Definition von Zuständigkeiten, aber auch Abgrenzung sind wesentliche Voraussetzungen für eine gute Kooperation. Dazu haben wir ein Konzept erstellt, das klare Definitionen beispielsweise der Zeiten, wann Portalpraxen oder Kliniken die Versorgung übernehmen, enthält. Zudem muss die Vergütung der ambulanten Notfälle auskömmlich sein“, so Dr. Gerald Gaß.
Dass nach der Pandemie Reformen in der Krankenhauspolitik nötig werden, bestätigten die Vertreterinnen und Vertreter aller beteiligten Parteien und Fraktionen. Insbesondere der anhaltende Personalmangel wird die Gesundheitspolitik der kommenden Jahre begleiten. „Wir werden den Wettbewerb um die jungen Menschen für die sozialen Berufe in den Krankenhäusern und damit auch unsere Zukunftsfähigkeit verlieren, wenn die Politik in dieser Legislaturperiode nicht handelt“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gaß.
Besonders ächzen die Krankenhäuser unter der nach wie vor hohen Bürokratielast. Nicht nur in Zeiten des Pflegepersonalmangels und gesteigerter Ausfälle durch Krankheit und Quarantäne ist es nicht akzeptabel, dass Krankenhausbeschäftigte mehrere Stunden täglich für medizinisch und pflegerisch oft nicht notwendige Dokumentationsarbeiten verbringen. Übermäßige Bürokratie und Regulierung behindert auch die sektorenübergreifende Zusammenarbeit; gerade auch, wenn es um die ambulanten Potentiale der Krankenhäuser geht. „Es muss aufhören, dass Pflegekräfte ihre wertvolle Arbeitskraft stundenlang für bürokratische Arbeiten verschwenden müssen, statt die Patientinnen und Patienten zu betreuen.“, so Gerald Gaß.
Der Krankenhausgipfel ist das jährliche Debattenformat der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Bereits zum dritten Mal trafen sich Politikerinnen und Politiker aus Bundes- und Landesebene, um mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Krankenhauspraxis über die krankenhauspolitischen Weichenstellungen zu diskutieren.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 20 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 101 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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