Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der in der der Veranstaltung „Praxis-Check“ der kassenärztlichen Vereinigung am 03. März 2022.
Bereits seit Januar 2021 sollten Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwischen Arztpraxen und Krankenkassen auf elektronischem Weg übermittelt werden können. Bis Juni 2022 sollte die Umstellung abschlossen sein und die klassischen gelben Zettel nicht mehr als Attest für den Arbeitgeber, sondern nur noch als Nachweis für den Beschäftigten selbst dienen. Nun müssen gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankmeldungen weiterhin in Papierform an ihre Arbeitgeber weiterreichen.
ISGUS plant von jeher vorausschauend und arbeitet seit vielen Jahren eng als Softwarepartner mit der DATEV eG und mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zusammen. Modernste API-Technologie hätte es ISGUS erlaubt diesen digitalen Schritt im Gesundheitswesen mit ZEUS® Workforce Management mitzugehen. Jetzt muss ISGUS, Kunden und Kundinnen vertrösten, bis die digitalen Voraussetzungen im Gesundheitswesen gegeben sind.
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