BDZV und MVFP mit hoher Erwartung an neuen Digital Markets Act

Die französische Ratspräsidentschaft, Vertreter des EU-Parlaments und die EU-Kommission haben sich gestern in Brüssel auf einen Kompromiss zum Digital Markets Act geeinigt, der durch Vorgaben für sogenannte Gatekeeper wie Google, Facebook und Amazon fairen Wettbewerb in der digitalen Welt sicherstellen soll.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband der Zeitschriftenverleger, der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen mit Nachdruck, dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer anwenden.

„Die bis zuletzt umstrittene Verpflichtung von Google und Facebook zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen ist ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter, den wir der Standhaftigkeit des Europäischen Parlaments zu verdanken haben“, erklärten BDZV und MVFP. „Es kommt nun darauf an, dass die Kommission diese Bestimmungen mit der nötigen Schnelligkeit und Konsequenz zur Anwendung bringt und sich nicht von den Digitalmonopolen ins Bockshorn jagen lässt.“

Die Begrenzung der Basisverpflichtung zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf Suche, soziale Netzwerke und App-Stores könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Andere ebenso mächtige Torwächterplattformen wie etwa Amazon oder Chrome müssten sobald als möglich in diese Verpflichtungen einbezogen werden. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass der Digital Markets Act sein Ziel für weite Bereiche der digitalen Wirtschaft nicht erreichen könne. „Nichts ändert sich schneller als die digitale Plattformökonomie, und in nichts sind die Monopole so erfinderisch wie bei der Bevorzugung eigener Produkte oder unfairen Bedingungen für alle“, erklärten BDZV und MVFP. „Deshalb muss hier so schnell wie möglich nachgebessert werden, wenn die EU nicht Gefahr laufen will, in vielen Fällen ohne Handhabe dazustehen.“

Im Vorfeld der heutigen Einigung hatte das EU-Parlament gefordert, die Pflicht zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf alle Torwächterplattformen zu erstrecken. Demgegenüber wollte die EU-Kommission nur die App-Stores verpflichten. Im Ministerrat hatten sich ca. ein Dutzend Länder für eine entsprechende Verpflichtung wenigstens von Suche und sozialen Netzwerken ausgesprochen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
MVFP
Telefon: +49 (30) 726298110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Anja Pasquay
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 726298214
Fax: +49 (30) 726398217
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel