Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge gebe es bereits einen unkomplizierten Weg, um die medizinische Versorgung dieser Menschen zu gewährleisten, erklärten die Ärztevertreterinnen und Ärztevertreter. Doch leider sei Hessen der entsprechenden Rahmenvereinbarung noch nicht beigetreten. Angesichts der schnell wachsenden Zahl der Ukraine-Flüchtlinge müsse dies umgehend nachgeholt werden, um bürokratische Hürden abzubauen. „Hessische Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf die medizinische Behandlung konzentrieren können, nicht auf das Ausfüllen von Formularen.“
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bestehen solche Rahmenvereinbarungen aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Flüchtlinge erhalten dort nach Anmeldung eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung.
In Hessen müssen die Kommunen stattdessen Behandlungsscheine ausstellen, mit denen Flüchtlinge aus der Ukraine Ärztinnen und Ärzte aufsuchen können. „Das ist für alle Beteiligten umständlich und bürokratisch“, kritisierte die Delegiertenversammlung.
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