Die versicherte Person stürzte im Jahr 2014 und erlitt hierbei eine Quadrizepssehnenruptur. Sie stellte daraufhin bei dem Versicherungsvertreter der Mannheimer Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Dieser Antrag kam aber nach Erklärung der Versicherung dort nie an. Nachdem der Versicherungsnehmer einige Jahre später bei der Versicherung anfragte, verweigerte diese im Jahr 2019, also 5 Jahre nach dem Unfall, das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der vorgeblichen Verfristung der Ansprüche.
Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Da die Mannheimer Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.
Klage gegen Mannheimer Versicherung
Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation und erklärte, dass die Verletzungen des Klägers fristgemäß ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurden. Der Vorsitzende Richter holte daraufhin ein Gutachten ein, das die Invalidität bestätigte.
Einigung mit Mannheimer Versicherung
Die Mannheimer Versicherung wollte dies aber nicht einsehen, sondern wies über ein Jahr auf vorgebliche Fehler in dem Gutachten hin. Schließlich bestand sie sogar auch noch auf der Anhörung des Sachverständigen. Nachdem der Richter in der Verhandlung deutlich seine Verärgerung über die Weigerung der Mannheimer Versicherung zum Ausdruck brachte, eine gütliche Einigung zu akzeptieren, gab die Versicherung schließlich nach und nahm das Vergleichsangebot des Gerichts an.
„Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Selbst, wenn Invaliditätsfristen abgelaufen sind und damit eigentlich kein Anspruch mehr besteht, kann man mit der richtigen Argumentation eben doch noch zum Erfolg gelangen“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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