Eigenverwaltung sichert Erhalt und Weiterentwicklung
Dank der bestätigten Planlösung bleiben die Arbeitsplätze am Standort in Hainichen sowie der Name der Hartmann GmbH erhalten. Ziel sei es – so Herr Hartmann – neue Geschäftsfelder zu erschließen, die Belegschaft auszubauen und erhöhte Traktion auf den Expansionskurs zu bekommen. „Die Hartmann GmbH ist ein guter Beleg dafür, wie ein Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung neu aufgestellt werden kann. Denn niemand kennt den Betrieb, die Kunden und die Besonderheiten des Marktes besser als die Geschäftsführung sowie die langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeitenden. Deshalb ist es oftmals sinnvoll, wenn das operative Geschäft auch für die Dauer des Insolvenzverfahrens weiter in der Hand der Geschäftsführung verbleibt – ergänzt um die nötige Sanierungsexpertise“, führt Rechtsanwalt Seger weiter aus.
Neustart dank Investor
Ein zentraler Aspekt des angenommenen Insolvenzplans ist die Unterstützung durch den Investor membraPure. Für die strukturierte Investorensuche war die Dresdner Unternehmensberatung ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG verantwortlich. Deren Geschäftsführer Simon Leopold freut sich über das Erreichte: „Wir haben mit mehreren Interessenten Gespräche geführt, das Interesse war trotz der Insolvenz des Unternehmens groß. Der Inverstor membraPure stammt ebenfalls aus dem Bereich der Medizintechnik und war bereits in der Vergangenheit ein strategischer Partner des Hainichener Unternehmens. Von der Verbindung zu Hartmann erhofft sich membraPure vor allem gemeinsame Synergien und strategische Vorteile“, so Leopold.
Insolvenzursache: Wegfall eines Großkunden
Die Hartmann GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen und Spezialistin für die Herstellung von Wasseraufbereitungsanlagen für Reinstwasser sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsautomaten, beispielsweise für Kliniken, Arztpraxen oder Labore. Das Hainichener Unternehmen ist zudem ein Servicepartner im Medizintechnikbereich. Zur wirtschaftlichen Krise des Betriebes kam es vor allem durch den Wegfall eines Großkunden. Die dadurch fehlenden Umsätze waren für das Unternehmen nicht schnell genug kompensierbar. Als absehbar wurde, dass die Hartmann GmbH perspektivisch nicht mehr in der Lage sein würde, ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig nachzukommen, wurde ein Antrag auf ein gerichtliches Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Durch den im Rahmen des Verfahrens erarbeiteten Sanierungsplan, der von den Gläubigern einstimmig angenommen worden ist, bietet sich allen Beteiligten nun die Chance auf einen vitalen Neustart.
Weitere Informationen unter: www.hartmann-gmbh.eu
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