Nichtkommerzielle Lokalradios können Anträge auf Verlängerung ihrer Zulassungen stellen

In ihrer Sitzung am 4. April 2022 hat die Versammlung der Medienanstalt Hessen beschlossen, den in Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Marburg, Rüsselsheim, Werra-Meißner-Kreis (Eschwege) und Wiesbaden zugelassenen Nichtkommerziellen Lokalradios in Aussicht zu stellen, Verlängerungen ihrer zum Jahresende auslaufenden Zulassungen beantragen zu können. Als Frist für das Einreichen der Verlängerungsanträge wurde der 13. Mai 2022 festgelegt.

Nichtkommerzielle Lokalradios sollen als Sprachrohr für Gruppen und Themen dienen, die in anderen Audioangeboten keine oder wenig Beachtung finden. Zur Förderung der Meinungsvielfalt und zur publizistischen Ergänzung der Medienlandschaft hatte die Medienanstalt Hessen in den sieben regional begrenzten Gebieten bereits Mitte der 1990er Jahre nichtkommerziellen lokalen Rundfunk zugelassen.

Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind und die Interessen der Allgemeinheit auf dem vielfältigen Arbeitsgebiet der Medienanstalt Hessen vertreten.

Über Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)

Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: Medienanstalt Hessen – mit Sitz in Kassel kümmert sich um die Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk- und Telemedienangebote sowie der Betrieb von vier Medienprojektzentren Offener Kanal. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen wie auch Erziehern und Pädagogen. Die Medienanstalt unterstützt außerdem Nichtkommerzielle Lokalradios, fördert die Kommunikationsinfrastruktur und ist für den Medienstandort Hessen aktiv.

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