§ 219a StGB: ALfA kritisiert Beschluss der Bundesfrauenkonferenz des BDKJ

Zu dem Beschluss der „Bundesfrauenkonferenz“ des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Wenn ,Fremdscham‘ eine sinnvolle Kategorie ist, dann ist sie hier wohl am Platz. Jedenfalls schäme ich mich als Frau, Katholikin und Lebensrechtlerin für den von der ,Bundesfrauenkonferenz‘ des BDKJ gefassten Beschluss zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sprichwörtlich in Grund und Boden,“ so Kaminski.

Der Beschluss ist eines katholischen Jugendverbandes unwürdig und offenbart massive Wissenslücken. Weder ist der § 219a StGB unter nationalsozialistischem Terror entstanden, sondern stammt aus der Weimarer Republik (§ 255: Ankündigung von Abtreibungsmitteln), noch stellt die Offerte vorgeburtlicher Kindstötungen eine bloße ,Information‘ dar. Vielmehr lässt die Bewerbung einer nach geltendem Recht rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität. Dies zu verhindern, ist Sinn und Zweck des § 219a StGB.

Ungewollte Schwangerschaften stellen für Frauen zweifellos ein sehr ernstes Problem da. Insbesondere dann, wenn sie sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden und nicht sicher sein können, ob der Partner zu ihnen und ihrem gemeinsamen Kind steht. Was sie dann jedoch am wenigsten brauchen, ist jemand, der ihnen sagt, wie er oder sie das Kind ,wegmacht‘ und was das kostet. Was sie brauchen, sind vielmehr Personen, die ihnen stattdessen gangbare Wege aufzeigen, wie ein Leben mit einem unerwarteten Kind gelingen kann, welche Unterstützung sie von der Solidargemeinschaft erwarten dürfen und wer darüber hinaus welche Hilfestellungen anbietet.

„Mütter – oder wie es im ,Sprech‘ der ,Bundesfrauen‘ des BDKJ heißt, ,schwangere Menschen‘ – entscheiden sich tatsächlich nicht leichtfertig für die vorgeburtliche Tötung ihres Kindes. Wenn doch, dann weil sie keinen anderen Ausweg sehen. Aufgabe von Ärzten, die im Übrigen in solchen Fällen zwei und nicht nur einen Patienten haben, wäre es, sie zu ermutigen, ein Leben mit dem Kind zu wagen – oder dort, wo dies aussichtslos erscheint, das Kind zur Adoption freizugeben. Frauen zu einer Abtreibung zur ermutigen, ist zunächst ein – zweifellos gut bezahltes – Verbrechen an dem wehrlosen und unschuldigen Kind, aber sodann auch an der Mutter, die mit einer solchen Entscheidung bis zum Ende ihrer Tage leben muss“, so Kaminski weiter.

„Es ist überaus bedauerlich, dass die ,Bundesfrauenkonferenz‘ des BDKJ einen Beschluss fasst, der bis in das ,wording‘ hinein, der Diktion und dem Narrativ der Abtreibungslobby folgt. Von einem katholischen Jugendverband darf und muss hier mehr kritische Distanz erwartet werden. Zu einer entsprechenden Reaktion hätte jetzt die ‚Bundesmännerkonferenz‘ oder die ‚Bundesmenschenkonferenz‘ des BDKJ, die es in geschlechtergerechten Zeiten ja sicher auch gibt, Gelegenheit. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. erwartet daher, dass der BDKJ diesen Beschluss überdenkt und zeitnah korrigiert.“

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

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