Bauen mit Photovoltaik: Eine Mietanlage als lohnende Alternative

Sie möchten sich zukünftig von steigenden Energiepreisen unabhängig machen? Dann macht es Sinn, sein Eigenheim um eine Photovoltaik-Anlage zu ergänzen. Sie müssen diese jedoch nicht unbedingt kaufen, sondern können eine Solaranlage auch mieten. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Ein Haus und ein Grundstück sind eine große finanzielle Hürde, die Sie mit einer guten Baufinanzierung meistern können. Oft möchten sich Bauherren jedoch nicht weiter verschulden – etwa mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach – doch der Wunsch nach Solarenergie ist da. Eine Mietanlage kann die Lösung sein. Wir verraten Ihnen 3 Vorteile:

1. Sie müssen sich um nichts kümmern

Eine Solaranlage muss installiert, gewartet und instandgehalten werden. Darüber hinaus können Sie sich rechtlich erst als Energieversorger betrachten, wenn diverse steuerrechtliche, regulatorische und kaufmännische Pflichten erfüllt sind. Das kann kompliziert und nervenaufreibend sein. Wer sich für eine Mietanlage entscheidet, spart nicht nur hohe Anschaffungskosten, sondern minimiert auch seinen Stresspegel.

Denn: Unser Kooperationspartner „Sunvigo“ übernimmt die Installation, Wartung, Reparatur und Reinigung der Solarmodule über einen Zeitraum von 20 Jahren. Mithilfe von Fernwartung und Überwachung der Anlage werden notwendige Wartungen und Leistungsausfälle erkannt. Sie müssen sich demnach um nichts kümmern. „Sunvigo“ ist zudem für bürokratische Aufgaben wie die Anmeldung und Abrechnung des Anschlusses am öffentlichen Netz zuständig. Und wer sich doch irgendwann eine Solaranlage kaufen möchte, kann die Anlage ab dem dritten Jahr zu einem festgelegten Restpreis erwerben.

2. Sie erhalten 100 Prozent emissionsfreie und erneuerbare Energie

Den eigenen Öko-Strom vom Dach aus gewinnen – noch dazu mit gutem Gewissen! Mit einer Photovoltaik-Anlagetun Sie nicht nur Gutes für die Umwelt, Sie halten sich auch an die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Bundesland Baden-Württemberg wurde am 01. Mai 2022 eine umfassende Solarpflicht erlassen. Auch Berlin und Hamburg haben eine solche Solarpflicht verabschiedet, die ab 2023 greifen wird. Es ist anzunehmen, dass auch andere Bundesländer diesen Vorbildern folgen werden.

Die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien wird dementsprechend mit einer Photovoltaik-Anlage erfüllt. Für Bauherren, die sich die Anschaffung einer Solaranlage nicht leisten können oder wollen, stellt die Miete einer solchen Anlage somit eine sehr gute Alternative dar.

3. Sie machen sich unabhängig von den Energiepreisen

Seit 2000 ist der Strompreis pro Kilowattstunde am Markt von 13,94 Cent auf 36,19 Cent gestiegen – das ist ein Anstieg von 61,5 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh sind das etwa Mehrkosten in Höhe von rund 10.000 Euro seit dem Jahr 2000. Wer sich für eine gemietete Photovoltaik-Anlage entscheidet, macht sich von Schwankungen der Energiepreise unabhängig.

Warum das so ist? Ganz einfach: Sie erhalten bis zu 20 Jahre Preisgarantie auf einen Sonnenstrom-Tarif von 16 bis 18 Cent und decken Ihren Eigenverbrauch damit zu etwa zwei Dritteln ab. Der Reststrom ist zertifizierter Grünstrom, den Sie zu marktüblichen Konditionen ebenfalls erhalten, sodass Sie zu 100 Prozent abgedeckt sind. Dadurch sparen Sie nicht nur Netzentgelte, die derzeit etwa 30 Prozent des Strompreises ausmachen, es reduziert sich auch Ihr ökologischer Fußabdruck durch einen geringeren Emissionsausstoß auf dem „Weg“.

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 40.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Julia Gerbeth
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel