Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung der PSI Software AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die darin enthaltene Satzung der künftigen PSI Software SE genehmigt. Entsprechende Beschlussvorschläge sollen spätestens in der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2023 zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Wirksamkeit der Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt zudem voraus, dass das Verfahren zur Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen PSI Software SE vor Eintragung abgeschlossen bzw. beendet ist. Das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren soll nach derzeitiger Planung voraussichtlich im Mai 2022 eingeleitet werden.
Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der PSI Software AG grundsätzlich unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der PSI Software SE halten. Zudem bleibt der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt, sodass die Aktien der zukünftigen PSI Software SE unverändert die bisherige ISIN DE000A0Z1JH9 und WKN A0Z1JH führen werden.
Der PSI-Konzern entwickelt eigene Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern (Energienetze, Energiehandel, Öffentlicher Personenverkehr) und Industrie (Metallerzeugung, Automotive, Maschinenbau, Logistik). Die aus Standardkomponenten aufgebauten Branchenprodukte werden sowohl im Direktvertrieb als auch über den Multicloud-fähigen PSI App Store vertrieben und können zudem von Kunden und Partnern selbst angepasst werden. PSI wurde 1969 gegründet und beschäftigt weltweit über 2.200 Mitarbeiter. www.psi.de
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