Auch Abbau regulatorischer Blockaden beim Netzanschluss muss Thema sein

Mit dem vor Kurzem verabschiedeten Osterpaket will die Ampel-Koalition einen Beitrag dazu leisten, die Stromerzeugung in Deutschland bis 2035 komplett auf Erneuerbare Energien umzustellen. Der ZVEH begrüßt unter anderem den ambitionierten Ausbau von Solarenergie, sieht allerdings gerade im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie und regulatorischen Blockaden noch Nachjustierungsbedarf. Auch die Netzbetreiber müssen nach Ansicht der elektrohandwerklichen Organisation stärker in die Pflicht genommen werden.

Das vor den Osterfeiertagen verkündete Osterpaket der Bundesregierung enthält nach Ansicht des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) viele gute Ansätze. Das gilt vor allem für das Ziel, die Photovoltaik-Leistung (PV) bis 2030 auf 215 Gigawatt (GW) auszubauen und Deutschland bis spätestens 2035 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen.

Die Elektrohandwerkliche Organisation mahnt aber auch, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen – allen voran der Fachkräftemangel und die sich mit dem Ukraine-Krieg erneut verschärfenden Lieferschwierigkeiten und dramatischen Materialpreiserhöhungen – Ziele wie eine weitere Entbürokratisierung, so zum Beispiel bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energie-Anlagen, und der Abbau regulatorischer Hürden nicht ins Hintertreffen geraten dürfen.

Einheitliche und attraktive Vergütungen für PV-Stromerzeuger

Im PV-Bereich fordert der ZVEH nicht nur eine Anhebung der Vergütungssätze. Er spricht sich auch klar für einheitliche Vergütungssätze und damit gegen die im Osterpaket angedachten unterschiedlichen Vergütungen für Voll- und Teileinspeiser aus. Argument ist, dass es auch für Teileinspeiser attraktiv sein soll, ihre PV-Anlage möglichst leistungsstark zu dimensionieren und so möglichst viel Strom ins Netz einzuspeisen.

Wildwuchs bei Vorgaben der Netzbetreiber beseitigen

Der ZVEH begrüßt das Ziel des Gesetzespaketes, die Bürokratie beim Netzausbau zu senken. Seit vielen Jahren berichten Elektroinstallateure von einem Wildwuchs an unterschiedlichen Vorgaben der über 800 Netzbetreiber in Deutschland bei Netzanschlussbegehren und der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen. Dieser behindert einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie strombasierter Anwendungen wie zum Beispiel Elektroladestationen und Wärmepumpen.

Plattform für bundesweit einheitliche Inbetriebnahme- und Genehmigungsverfahren

Aus diesem Grund ist die in § 14e EnWG geforderte Internetplattform, die ab dem 1. Januar 2023 gemeinsam von den Verteilnetzbetreibern entwickelt werden und die als erster Anlaufpunkt für Netzanschlussbegehren dienen soll, mehr als überfällig. Nicht akzeptabel ist nach Ansicht des ZVEH aber die Idee, dass die Plattform lediglich auf die Internetseite des jeweiligen Netzbetreibers verweist. Der wesentliche Sinn und Zweck der Internetplattform würde so aufgehoben; unnötige Bürokratie bei der Beantragung des Netzanschlusses in keinster Weise abgebaut.  

Entsprechend plädiert die elektrohandwerkliche Organisation dafür, dass Inbetriebnahme- und Genehmigungsverfahren mithilfe einer digitalen Plattform bundesweit einheitlich abgewickelt werden können. Für ebenso wünschenswert hält die elektrohandwerkliche Interessenvertretung, dass für Netzbetreiber in puncto Netzanschlussbegehren, wie sie beim Einbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität oder einer PV-Anlage nötig sind, klare Vorgaben und Fristen festgelegt werden. Derzeit werden Netzanschlussbegehren und Genehmigungsverfahren von den Netzbetreibern immer wieder mit zweifelhaften Begründungen verzögert oder sogar abgelehnt.

Bereit für den Dialog

Der ZVEH hat seine Positionen zum Osterpaket in einer Stellungnahme formuliert und diese vor Kurzem unter anderem an den Ausschuss des Bundestages für Klimaschutz und Energie verteilt. Für einen Dialog mit politischen Vertretern steht die elektrohandwerkliche Organisation gerne bereit.

„Wir sind, was das Umsteuern auf Erneuerbare Energien angeht, auf einem guten Weg und die Regierung legt hier endlich das Tempo vor, das die elektrohandwerkliche Organisation jahrelang angemahnt hatte. Umso wichtiger ist es aber, im Hinblick auf die Energiewende noch an ein paar sehr wichtigen Stellschrauben zu drehen. Dazu zählt für uns auch, dass angesichts der für das Handwerk beträchtlichen Herausforderungen die Digitalisierung von Prozessen weiter vorangetrieben und gleichzeitig an deren Entbürokratisierung gearbeitet wird“, so Alexander Neuhäuser, stellvertretender ZVEH-Hauptgeschäftsführer.

Über Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 49.592 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 518.176 Beschäftigten, davon 45.808 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von 72,2 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 247747-0
Telefax: +49 (69) 247747-19
http://www.zveh.de

Ansprechpartner:
Maren Cornils
Pressereferentin
Telefon: +49 (69) 247747-28
Fax: +49 (69) 247747-29
E-Mail: m.cornils@zveh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel