Achtung, da klingelt die Kasse: Absurde Verkehrsverstöße im Ausland, die Urlauber unbedingt kennen sollten

Blaulichtsteuer in Österreich oder Pkw-Zwangsversteigerung in Italien: Wer nur im Urlaub mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, hat länderspezifische Straßenverkehrsregeln meist nicht im Kopf. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars liefert daher eine Zusammenfassung der überraschendsten Verstöße. In diesen acht beliebten Urlaubsländern gilt es, die gesetzlichen Verkehrsregeln unbedingt zu beachten. Denn sonst leidet die Urlaubskasse unnötig, oder es droht gar ein Gefängnisaufenthalt.

Österreich:
Beim Einparken schnell einmal ein Fahrzeug touchiert und schon gibt es ihn, den Sachschaden. Mit etwas Glück sind alle Beteiligten vor Ort und tauschen die notwendigen Daten untereinander aus. In diesem Fall verzichten Reisende in Österreich – anders als in Deutschland – darauf, zusätzlich die Polizei zu rufen. Denn sonst gibt es in der Alpenrepublik eine Unfallmeldegebühr, die sogenannte „Blaulichtsteuer“. Die gesetzlich festgesetzte Gebühr beträgt 36 Euro. Sie fällt an, wenn Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit reinem Sachschaden eine polizeiliche Präsenz oder die Ausfertigung eines Polizeiprotokolls anfragen.

Schweiz:
Geschwindigkeitsüberschreitungen ahndet die Schweiz ganz besonders hart. Es drohen hierfür sogar Gefängnisstrafen von mindestens einem Jahr für Raser, deren Tacho in einer Zone 30 die 70 Stundenkilometer überschreitet. Gleiches gilt generell auch für alle, die mehr als 80 Kilometer die Stunde über der zugelassenen Geschwindigkeit liegen. Verkehrsverstöße belegt der kleine Nachbar der Deutschen allgemein mit empfindlichen Geldstrafen. Daher ist es beim Weg gen Berge auf jeden Fall ratsam, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Italien:
In Italien begehen unterdessen alle eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober mit Winterreifen erwischt. Zudem belegt sie Verkehrsteilnehmer, die bei einem polizeilichen Alkoholtest mehr als 1,5 Promille aufweisen, mit extrem hohen Strafen. Bei Trunkenheitsfahrten obliegt das Strafmaß den Behörden. Zu den Möglichkeiten zählt eine Beschlagnahmung und anschließende Zwangsversteigerung des Pkws. Alternativ drohen mehrere tausend Euro Bußgeld bis hin zur Haftstrafe. Zwischen 22 und 7 Uhr sind Verstöße der Tempolimit-Vorgaben Italiens übrigens besonders teuer. Strafzahlungen steigen dann um ein Drittel ihres regulären Werts.

Dänemark:
Auch in Dänemark führt Alkohol am Steuer oftmals zu drastischen Konsequenzen. Die Geldbuße für Fahrer mit mehr als eineinhalb Promille im Blut richtet sich nach dem persönlichen Verdienst. Zur Berechnung multipliziert sich das monatliche Nettoeinkommen mit dem gemessenen Promillewert. Ab zwei Promille gibt der Fahrer ein komplettes Monatsgehalt ab und erhält zusätzlich eine Strafe von 20 Tagen Haft auf Bewährung.

Frankreich:
In Frankreich gibt es ebenfalls viele Verkehrsegeln, die Menschen hierzulande fremd sind. Diese gilt es unbedingt vor einer Reise zu kennen – gerade mit Blick auf Parkverstöße. Weiße Linien zeigen gebührenpflichtige Parkplätze an, gelbe hingegen ein Parkverbot. Wer falsch parkt und ein Knöllchen erhält, benötigt dann Wertmarken: Diese verkaufen französische Tabakläden.

Griechenland:
Rauchen im Auto verbietet Griechenland streng – und zwar immer dann, wenn sich Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug befinden. Wer mit Kids an Bord dennoch nicht auf den Glimmstängel verzichtet, zahlt eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1.500 Euro. Verkehrsverstöße aller Art gilt es außerdem umgehend zu bezahlen. Denn die verhängte Summe verdoppelt sich für Verkehrssünder, die ihre Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen begleichen.

Spanien:
Hola España und Achtung Navi-Benutzer: Der Geldbußen-Katalog des Landes sieht es vor, dass Fahrer ihre Navigationssysteme während der Fahrt auf keinen Fall bedienen. Wer sich nicht an die Verkehrsregel hält, dem droht unter Umständen bis zu 500 Euro Strafzahlung. Ein wertvoller Tipp für alle, die aus dem Urlaub in Spanien einen Bußgeldbeschein als Souvenir mitbringen: Wer innerhalb von 20 Tagen die Strafzahlung begleicht, erhält einen großzügigen Rabatt von 50 Prozent.

Estland:
Handy am Steuer – das wird teuer. Deutschland ahndet die Bedienung des Mobiltelefons von Autofahrern mit einer Geldsumme von bis zu 200 Euro. In Estland liegt der Betrag gleich doppelt so hoch, 400 Euro blechen Handysünder hier. Die Esten senden damit das klare Signal, dass in Sachen Handyverbot nicht mit ihnen zu spaßen ist. Denn im europaweiten Vergleich fallen die Strafen in anderen Ländern (Lettland: 15 Euro, Bulgarien: 25 Euro oder Island: 40 Euro) doch deutlich milder aus.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sunny Cars GmbH
Paul-Gerhardt-Allee 42
81245 München
Telefon: +49 (89) 829933-900
Telefax: +49 (89) 829933-66
http://www.sunnycars.de

Ansprechpartner:
Thorsten Lehmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 829933-80
E-Mail: t.lehmann@sunnycars.de
Marion Krimmer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: Marion.Krimmer@wilde.de
Katrin Engelniederhammer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 17919043
E-Mail: katrin.engelniederhammer@wilde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel