Respekt für Bischof Ackermann: ZdK würdigt scheidenden Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz

Mit Wertschätzung, aber auch Erleichterung nimmt das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die heute öffentlich gewordene Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnis, das Amt des Missbrauchsbeauftragten neu zu gestalten. „Bischof Dr. Stephan Ackermann hat das Amt seit 2010 inne und mit großem Engagement wahrgenommen. Ihm sind entscheidende Erfolge zu verdanken. Im Verlauf der Jahre sind die Anforderungen immer weiter gestiegen. Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals hat sich als eine sehr komplexe Aufgabe erwiesen“, sagt die Präsidentin des ZdK, Dr. Irme Stetter-Karp.

Dass die Bischofskonferenz „ein Konzept zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs erarbeiten“ wolle, sei zu begrüßen. „Ich verstehe darunter, dass die Konsequenzen aus der MHG-Studie von 2018 noch klarer gezogen werden“, erklärt Stetter-Karp. „Es ist deutlich zu merken, dass es dabei nicht zuletzt um eine noch intensivere Einbeziehung von Betroffenen geht.“

Bischof Ackermann habe sich sehr für das Entstehen der MHG-Studie engagiert und das Gespräch mit Betroffenen gesucht. „Unvergessen sein gemeinsames Auftreten mit Matthias Katsch, dem Sprecher der Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch, zum Zeitpunkt der Herbstvollversammlung der Bischöfe 2019“, so Stetter-Karp. Damals sprachen die beiden für eine von den Bischöfen beauftragte Kommission – und schlugen höhere finanzielle Leistungen zur Anerkennung des Leids vor, als von der Kirche zu diesem Zeitpunkt geplant. Am Ende sei es nicht genauso gekommen, wie vorgeschlagen – die Arbeit der Kommission habe aber stark dazu beigetragen, dass auch die Frage nach dem finanziellen Engagement für Betroffene immer auf der Tagesordnung geblieben und nachgebessert worden sei. Es sei ebenfalls Ackermanns tatkräftiger Mithilfe zu verdanken, dass die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) Anfang 2021 ihre Arbeit aufgenommen habe. Auch die Ausarbeitung von Präventionskonzepten trage seine Handschrift.

Dennoch sei zu merken, so Stetter-Karp, dass es nötig werde, Bischof Ackermann von dieser Aufgabe, die er seit 12 Jahren innehabe, zu entlasten. Er selbst habe darum gebeten, das komplexe Aufgabenfeld neu zu gestalten und personell neu aufzustellen. Fehler der jüngeren Zeit – wie die Nennung des Klarnamens einer Betroffenen in einer Sitzung – machten deutlich, dass ein Neuanfang wichtig sei. So könne die Kirche unter Beweis stellen, dass sie aus Fehlern gelernt habe. „Bischof Ackermann hat 2010 eine Aufgabe übernommen, um die sich mutmaßlich niemand in der Bischofskonferenz gerissen hat“, so Stetter-Karp. „Ich zolle ihm Respekt und Anerkennung.“

Dass die Bischofskonferenz angekündigt habe, Bischof Ackermann bleibe bis September dieses Jahres im Amt, heiße hoffentlich, so Stetter-Karp, dass bis zu diesem Zeitpunkt das neue Konzept strukturell und personell stehe. „Es wäre nicht auszudenken, wenn die Aufgabe über einen längeren Zeitraum brach läge.“

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