Studie: Bundesamt für Strahlenschutz untersucht Radon-Situation an Arbeitsplätzen

Bei der Arbeit kann man mit den unterschiedlichsten Schadstoffen in Berührung kommen. Ein wenig bekannter Innenraumschadstoff ist das radioaktive Gas Radon. Radon kommt deutschlandweit im Boden vor und kann sich in Gebäuden sammeln. Ist man längere Zeit erhöhten Radon-Mengen ausgesetzt, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Wissen über Radon-Situation an Arbeitsplätzen verbessern

Um einen besseren Überblick über die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland zu erhalten, lässt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen einer Studie Radon-Messungen an Arbeitsplätzen durchführen. Teilnehmen können Arbeitgeber*innen, für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht und die Arbeitsplätze in Keller- oder Erdgeschossen haben.

Arbeitgeber*innen in Radon-Vorsorgegebieten sind bereits seit Anfang 2021 dazu verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen bestimmen zu lassen und bei Werten über dem gesetzlichen Referenzwert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die Ergebnisse dieser Radon-Messungen stehen dem Bundesamt für Strahlenschutz in anonymisierter Form für die Forschung zur Verfügung.

Schutz vor Radon weiterentwickeln

„Zusammen mit den Messdaten aus den Radon-Vorsorgegebieten ermöglichen uns die Daten aus der aktuellen Studie, die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland besser zu erfassen“, erklärt BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Dies wird uns dabei unterstützen, Empfehlungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon zu entwickeln, und wird möglicherweise Hinweise auf Branchen liefern, in denen ein bisher nicht bekanntes, erhöhtes Radon-Risiko besteht.“

Paulini betont: „Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn sich viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für unsere Forschung und für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten engagieren und an der Studie teilnehmen.“

Arbeitgeber*innen erhalten Messergebnisse

Insgesamt sollen mindestens 2.000 Messungen, quotiert nach Branchen und Regionen, stattfinden. Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration in der Regel an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden. Dazu werden kleine, unscheinbare Messgeräte ausgegeben, die ein Jahr lang an dem Arbeitsplatz bleiben und dann zur Auswertung an das Projektteam zurückgeschickt werden. Die Messergebnisse werden den Arbeitgeber*innen im Anschluss zur Verfügung gestellt.

Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten

„Mit der Teilnahme an der Studie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrnehmen, und erste Hinweise erhalten, ob Radon für sie ein Thema sein könnte“, erläutert Paulini.

Sie weist darauf hin, dass sich aus einer Messung auch Verpflichtungen ergeben könnten: „In den meisten Fällen werden die Messungen Entwarnung geben. Liegt ein Messergebnis allerdings über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen gegen Radon ergreifen. Dies ist auch im Sinne der Beschäftigten sinnvoll.“

Studiendetails und Anmeldung

Details zur Studie und zu den Teilnahmebedingungen sind unter www.bfs.de/radon-studie-2022 abrufbar.

Arbeitgeber*innen können ihr Interesse an einer Teilnahme ausschließlich über das beauftragte Sachverständigenbüro Dr. Kemski unter www.kemski-bonn.de/… anmelden.

Über Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Telefon: +49 (30) 18333-0
Telefax: +49 (30) 18333-1885
http://www.bfs.de

Ansprechpartner:
Achim Neuhäuser
Pressereferat
Telefon: +49 (30) 18333-1130
Fax: +49 (30) 18333-1150
E-Mail: presse@bfs.de
Anja Lutz
Bundesamt für Strahlenschutz
Telefon: +49 (3018) 333-1134
Fax: +49 (30) 18333-1150
E-Mail: AKriewald@bfs.de
Nicole Meßmer
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 18333-2258
E-Mail: nmessmer@bfs.de
Julia Rudorf
Pressereferat
Telefon: +49 (30) 18333-1130
Fax: +49 (30) 18333-1150
E-Mail: presse@bfs.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel