Hintergrund der Zahlung war ein Sturz der versicherten Person im Jahr 2016. Diese erlitt hierbei nach Darstellung ihres Ehemanns ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Versicherungsnehmer stellte daraufhin bei der WWK Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Versicherung holte ein Gutachten ein, das zwar die 100 %ige Invalidität bestätigte, diese aber mit einer Vorerkankung begründete. Daraufhin verweigerte die WWK das Anerkenntnis des Versicherungsfalls.
Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Einigung mit WWK Versicherung
Da die WWK Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht. Fünf Monate später war das Verfahren auch schon wieder beendet. Nachdem das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte, einigten sich die Parteien auf eine gütliche Einigung.
„Das Verfahren zeigt, dass eine Leistungsablehnung durch eine Versicherung nicht einfach akzeptiert werden sollte. Vielmehr führt eine intensive Prüfung des Versicherungsfalls durch Fachanwälte für Versicherungsrecht regelmäßig dazu, eine Zahlung durch die Versicherung durchsetzen zu können“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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