Babys können bereits im Alter weniger Wochen Schutzimpfungen erhalten
In der ersten Zeit mit Kind bleibt Eltern meist zu wenig Zeit, um sich ausführlich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen. Der Schutz der Kleinsten durch frühzeitiges Impfen ist jedoch von besonderer Bedeutung, da in den ersten Wochen und Monaten das Immunsystem des Babys noch nicht vollständig ausgereift ist.1 Es ist daher besonders anfällig für beispielweise sehr seltene, aber potenziell lebensbedrohliche Meningokokken-Erkrankungen.2
Viele Eltern denken fälschlicherweise, ihre Kinder seien bestmöglich geschützt
Für einen bestmöglichen Schutz ihrer Kinder sollten sich Eltern daher im Idealfall schon während der Schwangerschaft mit den möglichen Impfungen beschäftigen und sich ausführlich informieren. So sind sie nach der Geburt bestens vorbereitet und können eine bewusste Entscheidung für ihr Kind treffen. Denn neben den Standardimpfungen gibt es auch noch zusätzlich mögliche Impfungen, die viele Eltern nicht kennen. Sie denken beispielsweise, dass ihre Kinder mit der Standardimpfung gegen Meningokokken C im Alter von zwölf Monaten umfassend vor Meningokokken geschützt seien – dies ist jedoch nicht der Fall.
Es gibt drei unterschiedliche Impfungen gegen Meningokokken
Babys und Kleinkinder können auch schon früher durch zusätzlich mögliche Impfungen gegen die Meningokokken-Gruppen B und ACWY geschützt werden. Meningokokken B sind mit mehr als 60 % die häufigste Meningokokken-Gruppe in Deutschland, gefolgt von Y und C.3 Die zusätzlichen Impfungen werden bereits von vielen Krankenkassen auf Anfrage erstattet. Werdende Eltern sollten sich frühzeitig über die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen informieren, mögliche Fragen notieren und sich schon bei den ersten Untersuchungen von der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem -arzt beraten lassen.
Weitere Informationen auch zur Kostenerstattung unter www.meningitis-bewegt.de.
1 Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Februar 2022.
2 BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/32Bnccl. Februar 2022.
3 RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de, Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2019, Invasive Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Februar 2022.
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