Die Flüchtlingsbewegung in 2015, die noch andauernde Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und nicht zuletzt die derzeitige Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in Deutschland haben eines deutlich gemacht: Wir sind im zivilen Bevölkerungsschutz auf solche komplexen und andauernden Lagen nicht entsprechend vorbereitet. Insbesondere der bewaffnete Konflikt in der Ukraine und die damit verbundene geänderte Sicherheitslage hat eine „Zeitenwende“ eingeleitet. Nicht nur im militärischen Bereich bedarf es eines Umdenkens. Wir sind auch im Katastrophen- und Zivilschutz gefordert.
„Wir sehen alle – mit Blick auf die wachsenden Risiken – dass es zunehmend wichtiger und dringlicher wird, den Bevölkerungsschutz im Land zu stärken. In Zukunft müssen wir noch besser vorbereitet sein“, mahnt Werner Kuhn, Präsident des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. „Das Deutsche Rote Kreuz ist die gesetzlich anerkannte Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Es ist unser Recht und unsere Pflicht, mit unserem gesamten Potential die Menschen bei Katastrophen, Krisen und Konflikten zu schützen“, führt Kuhn weiter an.
Deshalb macht sich das DRK in Mecklenburg-Vorpommern stark für eine öffentliche Debatte dieses wichtigen Themas und formuliert erste Positionen, um die Sicherheitslage zu verbessern.
Das DRK MV formuliert drei Kernforderungen:
1. Es braucht dringend eine dauerhafte finanzielle Entlastung aus öffentlichen Mitteln.
Die Hilfsorganisationen stemmen als Träger aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln die Akquise, die Ausbildung und den Einsatz der ehrenamtlichen HelferInnen. Dafür erhalten sie lediglich Zuschüsse durch die Gebietskörperschaften. Der Eigenanteil für die Organisationen ist enorm. Es braucht deshalb dringend eine dauerhafte finanzielle Entlastung aus öffentlichen Mitteln.
2. Ehrenamtliche HelferInnen der Hilfsorganisationen brauchen gute Rahmenbedingungen für ihr Engagement.
Dazu gehören ein robuster Versicherungsschutz, kulante Freistellungsregelungen und gute Bedingungen an den Standorten. Die ständigen steigenden baulichen und sicherheitstechnischen Standards produzieren erhebliche Mehrkosten. Dies kann nicht zu Lasten der Ehrenamtlichen oder der Hilfsorganisationen gehen. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen optimiert werden.
3. Die drohende Ausschreibung von Leistungen des Bevölkerungsschutzes muss gestoppt werden.
Der Bevölkerungsschutz ist ein System aus mehreren Teilen, die sich in enger Symbiose miteinander befinden. Der Rettungsdienst und die anderen Elemente des Bevölkerungsschutzes bilden in der Praxis EIN System. Sie greifen auf die gleichen (ehrenamtlichen) Personalressourcen zurück. Ohne die Erfahrungen aus dem Rettungsdienst und deren regelmäßigen Fortbildungen ist eine qualifizierte Hilfe bei beispielsweise einem Massenanfall von Verletzen oder im Katastrophenfall nicht denkbar. Der Landesgesetzgeber verpflichtet zur Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen nach zehn Jahren. Das ist bundesweit ohne Referenz. Diese Regelung verschlechtert die Bedingungen für alle Organisationen mit bürgerschaftlichem und ehrenamtlichen Engagement. Zudem schwächt es den Zivil- und Katastrophenschutz im Land und wirkt sich somit nachteilig für die Bevölkerung aus. Deshalb muss das Rettungsdienst-Gesetz in MV novelliert werden.
Wir appellieren an alle Beteiligten! Lassen Sie uns hierzu miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam den Status quo erörtern, die Risiken bewerten und kurz- und mittelfristige Maßnahmen verabreden.
Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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