Die Europaabgeordneten setzten sich dafür ein, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie zu beschleunigen, indem das ETS zu dem gemacht wird, was es eigentlich sein soll: ein Anreizinstrument zur Emissionsminderung. Die Abgeordneten verbesserten den Vorschlag der EU-Kommission erheblich, indem sie für ein Minderungsziel von 67 Prozent (ggü. 2005) statt 61 Prozent stimmten. Aus Sicht des WWF wären 70 Prozent erforderlich, um das 1,5°C-Grad-Limit des Pariser Abkommens einhalten zu können und Europa auf den Pfad zu Netto-Null zu bringen.
"Das Gesamtziel für den Emissionshandel ist der Schlüssel, um ihn zu einem wirksamen Instrument für die Dekarbonisierung zu machen. In diese Richtung haben die Europaabgeordneten den Kommissionsvorschlag deutlich verbessert. Dies muss nun im Plenum bestätigt werden", sagt Juliette de Grandpré, WWF-Referentin für europäische Klima- und Energiepolitik.
Im Zuge der laufenden Überarbeitung des Emissionshandelssystems ist es von entscheidender Bedeutung, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten abgeschafft wird. Damit erhalten Industrien wie die Zement-, Stahl- und Chemieindustrie einen Anreiz zur Dekarbonisierung im Einklang mit dem EU-Klimaneutralitätsziel. Diese Industrien sind für 15 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Anstatt jedoch für die Zertifikate zu zahlen, erhalten sie seit 2005 eine kostenlose Zuteilung der Verschmutzungsrechte. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben heute dafür gestimmt, die kostenlosen Zertifikate für die Industrie auslaufen zu lassen, was ein bedeutender Schritt nach vorne ist. Allerdings werden diese Vergünstigungen noch nicht vollständig abgeschafft. Für die Sektoren der energieintensiven Industrie, die unter den Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, würde das Auslaufen der kostenlosen Zertifikate schrittweise bis 2030 erfolgen.
Ein weiteres Thema bei der Abstimmung war der Kompromiss zum 2. Emissionshandel für die Bereiche Verkehr und Wärme (sogenannter „ETS 2“). Vorbehalte einiger Fraktionen hatten dazu geführt, den Anwendungsbereich des ETS 2 stark zu begrenzen. Er wird bis 2029 nur für Nutzfahrzeuge und gewerbliche Gebäude gelten und nicht wie ursprünglich geplant auch für Haushalte. Damit bleibt ein Großteil der Emissionen von Fahrzeugen und Gebäuden von der CO2-Bepreisung befreit. Zu den positiven Elementen des Pakets gehört die Sicherstellung, dass alle Einnahmen aus der Versteigerung im ETS 2 zur Finanzierung des Klimasozialfonds verwendet werden, der Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bereitstellt.
Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozesses sind die Abstimmung im Plenum, voraussichtlich Anfang Juni, und die allgemeine Ausrichtung im Rat Ende Juni. Der WWF fordert die Bundesregierung auf, die Steigerung der Ambition im Emissionshandel und das frühere Ende der kostenlosen Zuteilung zu unterstützen. Zudem appelliert der WWF an die Bundesregierung, die Blockadehaltung zum Klimasozialfonds endlich zu beenden.
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