Die private Haftpflichtversicherung ist auch im Campingurlaub unentbehrlich. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe für den Ersatz dieses Schadens. Wenn beispielsweise durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz das Vorzelt nebenan in Brand gerät, bietet die Privathaftpflichtversicherung Schutz. Sie prüft zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt sie für den Schaden auf. „Ist ein Anspruch unberechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art Rechtsschutzversicherung“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV.
Für das Campingfahrzeug selbst ist – neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung – die Kfz-Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter*innen von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Die Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz, wenn es durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wird. Einige Tarife sichern zudem eine Kollision mit Tieren jeder Art ab. Auch Beschädigungen aufgrund von Marder- oder Tierbissen können vom Teilkaskoschutz erfasst sein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden.
„Um den Inhalt des Reisefahrzeugs zu versichern, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abgeschlossen werden“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Teilweise bietet aber auch eine bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz – hier lohnt die Nachfrage beim Versicherer. Je nach Tarif der Inhaltsversicherung können neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert sein – aber auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Versichert sind meist Beschädigung, Verlust oder Zerstörung dieser Gegenstände, unter anderem durch Brand, Explosion, Unwetter inklusive Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Diebstahl und Raub.
Geht der Campingtrip ins Ausland, ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Reisenden unbedingt empfehlenswert. Sie kommt für die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten Kosten für Heilbehandlungen im Ausland auf. „Es sollte am besten ein Tarif gewählt werden, der nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlt“, sagt Boss. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser zusätzlichen Police meist sinnvoll.
Bei Reisen ins Ausland kann auch ein Auslandsschadenschutz ratsam sein. Dieser Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse und es ist auch keine Selbstbeteiligung zu tragen. Der Versicherer übernimmt zudem die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Unfallpartei im Ausland und deren Versicherung.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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