Franzen weiter: „Mieterräte sind eine Besonderheit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin. Seit ihrer Schaffung 2016 vertreten sie die Interessen unserer Mieterinnen und Mieter direkt, effizient und demokratisch legitimiert. Über die Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten der Unternehmen haben sie sogar Anteil an den strategischen Unternehmensentscheidungen. Das unterstreicht ihre große Relevanz und die Bedeutung ihres Engagements. Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften schätzen die Mieterräte als Partner, mit denen sie im vertrauensvollen, intensiven Dialog lösungsorientiert und gut zusammenarbeiten.“
Nach dem Einsendeschluss der Wahlscheine am 17. Juni 2022 finden die Auszählungen statt. Die Konstituierung der neuen Mieterräte ist für August und September 2022 geplant. Die Mieterratswahlen bei der Gewobag haben wegen abweichender Legislaturperioden bereits 2019 stattgefunden.
Mieterrat und Mieterbeirat: Aufgaben und inhaltliche Abgrenzung der beiden Gremien
Jedes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin hat seit 2016 jeweils einen Mieterrat. Er ist gesetzlich verankert und beschäftigt sich als Stimme der Mieterinnen und Mieter des jeweiligen Unternehmens mit dessen strategischen Plänen für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung. Eine Person aus dem Mieterrat hat einen Sitz mit Stimmrecht im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Hier entscheidet sie mit, wohin sich das Unternehmen entwickelt. Ein zweites Mieterratsmitglied ist als Gast bei den Sitzungen des Aufsichtsrats dabei. Neben den sechs Mieterräten gibt es auch mehr als 135 Mieterbeiräte in den Unternehmen. Diese kümmern sich insbesondere um quartiersbezogene Fragen.
Alle Information zu den Mieterratswahlen 2022 sowie die Schritte zur Kandidatur sind auf der gemeinsamen Internetplattform der landeseigenen Wohnungsunternehmen zusammengestellt: https://inberlinwohnen.de/mieterratswahl-2022-fragen-und-antworten/
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