Online-Casino muss Spieler 211.330 Euro zurückzahlen / Landgericht Berlin öffnet Tür zur Rückzahlung

Wer Pech im Online-Casino hatte, kann vor Gericht verlorenes Geld wieder zurückholen. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 11. April 2022 einem Spieler 211.330,24 Euro zugesprochen. Das Online-Casino aus Gibraltar habe mit einer deutschsprachigen Webseite Glückspiele in Deutschland betrieben, obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis Ende Juni 2021 verboten waren (Az. 39 O 65/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer begrüßt das Urteil als eindeutigen Verbrauchersieg. Auch in der zweiten Instanz liegen mittlerweile positive Ergebnisse vor. Viele Verbraucher haben nun die Chance, Verluste im Online-Casino wettzumachen. Die Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check und zur zügigen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website. Derzeit führen die Inhaber im Abgasskandal die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Mit deutschsprachiger Webseite Spieler ins Online-Casino gelockt

In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Der vorliegende Fall am Berliner Landgericht unterstreicht diese Rechtsauffassung und ist zudem spektakulär.

Ein Spieler verzockte bei dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen ElectraWorks zwischen Januar 2017 und August 2020 211.330,24 Euro. Das Unternehmen bot auf der deutschsprachigen Webseite www.casino.bwin.com/de/games die üblichen Glücksspiele wie Slots, Tischspiele und Sportwetten an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wies das Unternehmen darauf hin, dass der Service nur dann in Anspruch genommen werden dürfe, wenn er im Land des Kunden erlaubt sei. Der Kläger trug vor, dass er von den AGB keine Kenntnisse hatte und diese auch nicht akzeptiert habe. Außerdem sei er spielsüchtig und damit partiell geschäftsunfähig gewesen. Letztlich habe er nicht gewusst, dass das Angebot illegal war.

Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf hin, dass das Glücksspiel-Angebot auf den deutschsprachigen Raum ausgelegt war. Die Webseite war in Deutsch verfasst, obwohl dem Anbieter klar hätte sein müssen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten war. Der Abschluss des Vertrags zwischen Verbraucher und Online-Casino ist nichtig, weil die Vereinbarung im streitgegenständlichen Zeitraum gegen den Glücksspielstaatsvertrag von Berlin verstieß. Daher muss das Unternehmen dem Spieler sein Geld in voller Höhe zurückzahlen (Az. 39 O 65/21).

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach diesem Urteil bestens. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 4. April 2022 klar gemacht, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21).

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch das Berliner Urteil und dem Frankfurter OLG-Beschluss ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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