Seit mittlerweile zwei Jahren wird die Meisterprämie im Handwerk nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung als steuerfreie Prämie an alle Meisterinnen und Meister ausgezahlt, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses wohnen oder arbeiten. Ende des Jahres 2021 hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, die Prämie auch für die zukünftigen Haushaltsjahre einzuplanen.
Im Jahr 2021 wurden alleine im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald insgesamt 585.000,- Euro an 390 Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt. Um die Meisterprämie zu erhalten muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis eingereicht werden. Gleichzeitig gilt es nachzuweisen, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. Neu ist, dass künftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann. Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen.
Die nächste Einreichungsfrist für Anträge endet am 31. Mai 2022. Die Handwerkskammer meldet anschließend die eingegangenen Anträge dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Nach entsprechender Prüfung wird die Meisterprämie im Handwerk dann voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni ausgezahlt.
Alle Meisterinnen und Meister, die erst nach dem 30. Mai 2022 ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten, können ihre Anträge bis zur nächsten Frist am 30. November 2022 einreichen. Das Antragsformular sowie die Möglichkeit, alle erforderlichen Dokumente hochzuladen, finden Interessierte auf der Website der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald auf www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie
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