Auf vier Pfoten in den Urlaub

Für viele Hundebesitzer ist es undenkbar, ohne den vierbeinigen Freund Urlaub zu machen. Und grundsätzlich ist auch nichts dagegen zu sagen, mit Hunden zu verreisen. Doch es braucht einige Vorbereitung und gute Planung, damit die Ferien für alle Beteiligten, vor allem aber für das Tier, erholsam und stressfrei ablaufen. Wie Mensch und Tier eine gute gemeinsame Urlaubszeit verbringen, verraten die ARAG Experten.

Das Reiseziel muss passen
Der Urlaubsort sollte nicht zu weit weg sein, da lange Reisen für die meisten Hunde echte Strapazen bedeuten. Gerade für Welpen und ältere Hunde empfehlen die ARAG Experten daher eher einen Urlaub in Deutschland.

Wer im Urlaub auf Meer nicht verzichten mag, sollte daran denken, dass ein reiner Badeurlaub mit Faulenzen am Strand für Hunde schnell langweilig werden kann. Zudem sind Hunde am Strand nicht überall erlaubt. In vielen Regionen gibt es aber auch spezielle Hundestrände, an denen keine Leinenpflicht herrscht. Wer im Urlaub beispielsweise lieber wandert, braucht einen aktiven Vierbeiner, der an sportliche Aktivitäten gewöhnt ist.

Neben Alter und Bewegungsdrang sollten Hundebesitzer Aspekte wie z. B. die Felllänge bei der Urlaubsplanung bedenken. Denn was für Menschen als angenehm warmes Klima wahrgenommen wird, kann für große Vierbeiner mit langem Fell große Anstrengung bedeuten.

EU-Einreisebestimmungen für Hunde
Für das Reisen mit Hund gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU) eine ganze Reihe von Vorschriften. So ist etwa die Einreise nach Frankreich laut ARAG Experten mit einem Pitbull, Rottweiler oder Mastiff beispielsweise nicht möglich. Dänemark lässt unter anderem Sarplaninac, American Staffordshire Terrier oder Boerboels nicht einreisen.

Vor Reiseantritt sollten Hundebesitzer den implantierten Microchip vom Tierarzt kontrollieren lassen, da die Einreise verweigert werden kann, wenn der Chip nicht ausgelesen werden kann. Zudem muss der Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Sie muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Eine zusätzliche Behandlung gegen Bandwürmer ist z. B. für Reisen nach Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta und Finnland vorgeschrieben.

Bei einem Urlaub mit Hund im EU-Ausland muss stets der Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Hundebesitzer beim Tierarzt. Eingetragen werden Angaben zum Besitzer, dem ausstellenden Tierarzt, Informationen zum Mikrochip und zu durchgeführten Impfungen sowie freiwillig ein Foto des Hundes.

Selbst wenn der Gedanke an einen Urlaub mit Hund im exotischen Thailand oder in der wilden Natur Kanadas verlockend klingt, raten die ARAG Experten von Fernreisen ab. Ein Tiersitter, eine Tierpension oder ein netter Nachbar, die sich zu Hause um den Hund kümmern, sind hier die bessere Alternative.

Autofahren mit Hund
Ob mit Auto, Bahn oder Flugzeug: Wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nehmen möchten, sollte das Wohl des Vierbeiners schon bei der Planung der Anreise berücksichtigt werden. Die individuelle Wahl des Transportmittels hängt maßgeblich vom Charakter des Hundes, der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand ab.

Die Vorteile einer Autoreise liegen klar auf der Hand: Pausen für den regelmäßigen Auslauf sind jederzeit möglich und sollten alle zwei bis drei Stunden eingelegt werden. Vertraute Gegenstände, wie eine Kuscheldecke oder das Lieblingsspielzeug, können problemlos mitgenommen werden, so dass eine gewohnte Umgebung geschaffen werden kann. Kleine Fellnasen können beispielsweise mit einem speziellen Geschirr auf dem Rück- oder Beifahrersitz gesichert werden. Um dem Hund während der Autofahrt mehr Bewegungsfreiraum zu verschaffen, kann mit einem Trenngitter oder -netz zudem der gesamte Kofferraum zum Transport Ihres Hundes genutzt werden. Die größte Sicherheit für Mensch und Tier bietet eine gesicherte Transportbox.

Fliegen mit Hund
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hunde nicht bei jeder Fluggesellschaft im Passagierraum erlaubt sind. Einige Airlines erlauben kleine Hunde bis fünf oder acht Kilogramm in der Kabine. Dann benötigen die Hundebesitzer in der Regel eine spezielle wasserdichte, ausbruchsichere und luftdurchlässige Reisetasche oder -box, die im Flieger unter dem Vordersitz verstaut werden kann. Gerade größere Tiere müssen meist in einer Transportbox im Frachtraum mitfliegen. Ausnahmen gibt es meist nur für begleitende Blindenführhunde. Der Branchenverband der Fluggesellschaften IATA (International Air Transport Association) schreibt sogar die Größe der Box vor: Sie muss es dem Hund ermöglichen aufzustehen und sich umzudrehen. Darüber hinaus gelten meist spezielle Regeln für den Transport von Listenhunden. Hier sollten Reisende sich vorab bei der Fluggesellschaft erkundigen.

Anreise mit Bus & Bahn
In Bus oder Bahn dürfen kleine Hunde laut ARAG Experten bis zur Größe einer gewöhnlichen Hauskatze meist kostenlos in einer Transportbox mitreisen. Ist der Hund größer, braucht er ein separates Ticket und es gilt für ihn – wenn er nicht in einer Transportbox reist – Maulkorb- und Leinenpflicht. Es gibt jedoch Fernbusanbieter, die generell keine Tiere an Bord erlauben. Einzige Ausnahme sind Begleit- und Blindenhunde.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel