Emissionshandel für europäische Klimaziele stärken

Klimaneutralität bis 2050 – das ist das erklärte Ziel der Europäischen Union. Als Zwischenschritt sollen die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Im Rahmen dieses „Fit for 55“-Pakets steht am Mittwoch eine entscheidende Abstimmung im EU-Parlament zum Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) an. Denn mit dieser Wahl legt das Parlament seine Position für die anschließenden Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat fest.

Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland, erklärt vor der Abstimmung: „Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat Mitte Mai ein wichtiges Signal gesetzt und ein Emissionsminderungsziel von 67 Prozent im ETS gegenüber 2005 ausgegeben. Hinter dieses Ziel darf das Plenum nicht zurückfallen. Der WWF fordert ein 70-Prozent-Minderungsziel, um das 1,5-Grad-Grad-Limit des Pariser Abkommens einhalten zu können und Europa auf den Pfad zu Netto-Null zu bringen. Die Parlamentarier:innen haben morgen die Chance, den Emissionshandel zu einem wirksamen Instrument für mehr Klimaschutz auch in der in der Industrie zu machen. Das ist jetzt wichtiger denn je, um die notwendige Transformation und Innovationskraft der europäischen Industrie zu beschleunigen und damit die europäischen Klimaziele erreicht werden können. Die Emissionen in der Industrie stagnieren seit Jahren. Das Emissionshandelssystem muss jetzt ambitioniert reformiert werden, damit es endlich die richtigen Preissignale zur Treibhausgasreduktion setzt und der Industrie die notwendige Planungssicherheit bietet.“

Der WWF formuliert drei Kernforderungen für die Abstimmung im Parlament in Straßburg:  
1. Bis 2030 sollte ein Minderungsziel von möglichst 70 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 festgelegt werden, damit die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaschutzabkommens eingehalten und Europa auf den Pfad zu Netto-Null-Emissionen gebracht werden kann. 
2. Die Zuteilung kostenloser CO2-Zertifikate muss schnellstmöglich abgeschafft werden. 
3. Solange die kostenlose Zuteilung der Verschmutzungsrechte noch erfolgt, muss diese an Gegenleistungen geknüpft werden, um Fehlanreize auszugleichen. 

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