EU einigt sich auf Mindestlohn-Regeln

Endlich kommen europaweite Regeln für Mindestlöhne – darauf haben sich die Verhandlungspartner der EU jetzt in einem Kompromiss geeinigt. SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer ist erfreut: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den der SoVD seit langem gefordert hat. Durch einheitliche Standards zur Überprüfung und Anpassung kann sich der Lebensstandard für Millionen von Menschen im Niedriglohn-Sektor verbessern.“

Durch den Kompromiss sollen gesetzliche Mindestlöhne nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Dabei müssen sie sich an der jeweiligen Wirtschaftskraft in den Mitgliedsländern orientieren. „Die Einigung auf einheitliche Mindestlohn-Regeln wird wichtige Impulse bei der Tarifsicherung setzen und kann Lohnerhöhungen für 24 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU mit sich bringen, auch bei uns in Deutschland. Perspektivisch müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens – die Armutsgrenze in der EU – einzuführen“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

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