„Fehlen die Niederschläge, laufen wir immer auch Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich“, so Dr. Mischak. Mit dem jetzt erlassenen Entnahmeverbot soll eine weitere „Verschlechterung der Gewässerzustände“ vermieden werden. Die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern solle vor Schaden bewahrt werden. „Wir müssen unsere Lebensgrundlage Wasser, die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten, deshalb muss die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt werden“, betont der Erste Kreisbeigeordnete.
Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.
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