Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich mit den wohnungspolitischen Aspekten des Koalitionsvertrages auseinandergesetzt und kommt zu folgendem Schluss: Mieter:innen werden zwar berücksichtigt, allerdings bedarf es noch einiges mehr, damit man von spürbarer Stärkung der Mieterrechte in Schleswig-Holstein sprechen kann.
Grundsätzlich positiv betrachten wir die Ziele, die Kappungsgrenzenverordnung wiedereinzuführen, qualifizierte Mietspiegel zu fördern und ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Dies sind seit langem Forderungen des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein und wir freuen uns, dass nach vielen Gesprächen und Diskussionen die aktuelle Landesregierung die Notwendigkeit dieser Instrumente erkannt hat.
Wir befürworten außerdem die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft, die Einführung einer Leerstandabgabe, die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes und die Arbeit mit Housing-First-Konzepten.
Auch die Bestrebung, 15.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, begrüßen wir ausdrücklich. Wir vermissen allerdings eine verbindliche Zielvorgabe zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen. Gerade in diesen unsicheren Zeiten muss die Landesregierung einen konkreten Plan aufzeigen und erarbeiten, damit die Verunsicherungen und die Ängste nicht noch weiterwachsen. Bezahlbarer Wohnraum ist eines der Kernprobleme in Schleswig-Holstein und muss dementsprechend auch einen herausragenden Stellenwert in den wohnungspolitischen Planungen einnehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwar gute Ansätze erkennbar sind, bereits jetzt jedoch absehbar ist, dass diese die Preisspirale jedenfalls kurz oder mittelfristig nicht werden stoppen können.
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