Nahrungsergänzungsmittel für eine gute Nährstoffversorgung – eine sichere Möglichkeit, die tägliche Ernährung gezielt zu ergänzen

Vor 20 Jahren hat der europäische Gesetzgeber festgelegt, dass es Lebensmittel geben soll, die Verbraucher:innen eine gezielte Ergänzung ihrer täglichen Ernährung mit Vitaminen, Mineralstoffen und anderen wichtigen Stoffen ermöglichen sollen: Nahrungsergänzungsmittel. Wichtigster Grund für diese Entscheidung war die Erkenntnis, dass trotz des umfangreichen Lebensmittelangebots in der Europäischen Union eine ausreichende Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen nicht immer gegeben ist. Daran hat sich auch heute, 20 Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie zu Nahrungsergänzungsmitteln, nichts geändert. Nach wie vor werden zum Beispiel bei den Vitaminen D und E oder bei Calcium und Eisen die Zufuhrempfehlungen europaweit häufiger nicht erreicht. In Deutschland erreichen beispielsweise 60 Prozent der Deutschen die Zufuhrempfehlungen für Vitamin D nicht. 85 Prozent der jungen Frauen führen zu wenig Folat zu. Bei Vitamin E und Calcium erreichen nur 45 bis 55 Prozent die Empfehlungen. Ein Drittel erreichen die Zufuhrmengen für Eisen oder Vitamin C nicht. Um auf diese und weitere Fakten rund um Nahrungsergänzungsmittel aufmerksam zu machen, hat der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland eine anschauliche Übersichtsgrafik mit den wichtigsten Informationen entwickelt (https://www.lebensmittelverband.de/…).

So wird auch immer wieder behauptet, Nahrungsergänzungsmittel seien überflüssig oder gar unsicher. Das Gegenteil ist richtig, betont Antje Preußker, Wissenschaftliche Leitung beim Lebensmittelverband für den AK NEM: "Nahrungsergänzungsmittel sind sichere Lebensmittel. Das stellt nicht nur die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie sicher, sondern das gesamte Lebensmittelrecht, das auf Nahrungsergänzungsmittel anwendbar ist. Denn Nahrungsergänzungsmittel müssen genauso sicher sein, wie alle anderen Lebensmittel auch, sonst dürfen sie nicht vermarktet werden." Die Sicherheit garantieren neben den allgemeinen Vorgaben für alle Lebensmittel nicht nur die Zulassung der verwendeten Vitamine und Mineralstoffe durch den Gesetzgeber, sondern auch besondere Kennzeichnungsverpflichtungen. Angegeben werden müssen u. a. die enthaltenen Nährstoffe einschließlich der genauen Mengen, die empfohlene tägliche Verzehrmenge sowie der Hinweis, dass diese nicht überschritten werden darf. Umfragen belegen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Hinweise beachten, die Vitamine und Mineralstoffe bewusst nach ihrem individuellen Bedarf auswählen und verstanden haben, dass Nahrungsergänzungsmittel den Zweck haben, die Ernährung zu ergänzen.

Kontrolliert wird die Sicherheit und Rechtskonformität der Produkte nicht nur durch die Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen, sondern auch durch externe Labore und die zuständige Lebensmittelüberwachung. Dabei gilt: Jedes Nahrungsergänzungsmittel wird, bevor es verkauft werden darf, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt, um sicherzustellen, dass die Produkte von der Lebensmittelüberwachung erfasst sind. So ist vollständige Markttransparenz gewährleistet.

Nahrungsergänzungsmittel können als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung helfen, den Körper ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen zu versorgen und dienen so zur Gesunderhaltung des Einzelnen – und können so auch zu erheblichen Einsparungen für das Gesundheitssystem beitragen. Antje Preußker: "Studien zeigen, dass beispielsweise eine bessere Versorgung mit Calcium und Vitamin D dazu beitragen könnte, allein in Deutschland rund 1,09 Milliarden Euro pro Jahr an Gesundheitskosten durch die Vermeidung von osteoporosebedingten Knochenbrüchen einzusparen. Das Potenzial, das eine gesicherte Nährstoffversorgung auch in anderen Bereichen wie einem funktionierenden Immunsystem oder einer verbesserten kognitiven Leistungsfähigkeit im Alter hat, sollte sich das deutsche Gesundheitssystem besser zu Nutze machen."
Mehr über Nahrungsergänzungsmittel unter www.nahrungsergaenzungsmittel.org.

Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM)
Unter dem Dach des Lebensmittelverbands Deutschland ist der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) eine Plattform für die Interessenvertretung sowie zum fachlichen Austausch über rechtliche und wissenschaftliche Fragestellungen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Zu seinen Mitgliedern gehören neben den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln auch Rohwarenhersteller sowie Dienstleister.

Über Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Bonn
Telefon: +49 (30) 2061430
Telefax: +49 (30) 206143-190
http://www.bll.de

Ansprechpartner:
Manon Struck-Pacyna
PR
Telefon: +49 (30) 206143-127
E-Mail: mstruck@bll.de
Antje Preußker
Wissenschaftliche Leitung
Telefon: +49 (30) 206143-146
E-Mail: apreussker@bll.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel