Hierzu erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zeigen deutlichen Handlungsbedarf von Bund und Ländern in der akademischen Pflegeausbildung. Der Deutsche Pflegerat hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) und der Dekanekonferenz Pflegewissenschaft bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen.
Wir hoffen, dass aufgrund der jetzt erstmalig vorgelegten Daten endlich Bewegung in die Lösung des Problems kommt. Denn Deutschland benötigt mehr akademisch ausgebildetes Pflegefachpersonal.
Die Gesetzgeber von Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die akademische Pflegeausbildung deutlich attraktiver wird als sie es heute ist. Hierzu gehört die finanzielle Absicherung der Studierenden ebenso wie die Schaffung von deutlich mehr Studienplätzen. Weiter muss es eine klare Karriereoption geben. Geschaffen werden müssen vernünftige Vergütungsstrukturen und bundeseinheitliche Regularien für Masterstudiengänge und weiterführende Studiengänge.
Eingehen muss dies alles in einem Pflegeberuf, dem weitreichende Kompetenzen auch aus dem Bereich der Heilkunde übertragen werden. Eine so verstandene Berufsattraktivität steigert die Nachfrage nach Studienplätzen in der Pflege und sichert diese.
Deutschland braucht nach wie vor dringend eine gut umgesetzte übergeordnete Bildungsarchitektur in der Pflege, die heutzutage meist immer noch am deutschen Bildungsförderalismus und an fehlenden Selbstverwaltungsstrukturen für die professionelle Pflege scheitert. Beginnend von der Pflegeassistenzausbildung, über die Ausbildung der Pflegefachpersonen bis hin zur akademischen Pflegeausbildung. Umfasst werden müssen die Fort- und Weiterbildungsstrukturen in der Pflege bis hin zu denen für die in der Häuslichkeit pflegenden Angehörigen.
Zwingend mit berücksichtigt werden müssen dabei die gebotenen, vernünftigen Kompetenzzuschreibungen für die Profession Pflege in allen Bereichen des Pflege- und Gesundheitswesens.“
Zur Meldung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB):
Noch Luft nach oben. Erstmals liegen Zahlen zur akademischen Pflegeausbildung vor
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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